Erstellt am 05.12.2012 um 14:19 Uhr von meckerziege
Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung, in der solches geregelt wird?
Ansonsten könnt Ihr Euer Mitbestimmungsrecht nach §87 erst einfordern und dann einklagen!
Ihr seid mit im Boot!
Für die Mitarbeiter ist er solange bindend, darum solltet ihr schnell handeln.
Ihr könnt ja nicht die Dienstpläne für die Kollegen erstellen, sondern müßt mit dem AG
Tacheles reden, wenn er daneben plant.
Erstellt am 05.12.2012 um 14:36 Uhr von GuidoW
Wenn ihr dem DP nicht zustimmt ist er nicht gültig.
Der AG muss dann die Zustimmung durch das AG ersetzen lassen, wenn er die Änderungen nicht machen will, welche ihr benängelt.
Deswegen auch eine BV abschliessen um die Fristen zu regeln.
LG
Guido
Erstellt am 05.12.2012 um 15:31 Uhr von Tobistef
Wenn ich es richtig verstehe liebe BRM-Kollegen ist Tenor, dass Dienstpläne die dem BR nicht vorlegt werden, bindend sind und bei Dienstplänen, die vorgelegt werden, jedoch nicht zugestimmt werden erstmal nicht bindend sind, bis der Mangel behoben ist bzw. der AG die Zustimmung durch das AG ersetzten lässt:
Hinsichtlich BV werden wir wohl die Einigungstelle anrufen, weil unser AG nicht willig ist,
überhaupt irgendetwas durch eine ihm nicht genehme BV regeln zu lassen.
(Wir befinden uns glücherlicher Weise gerade komplett in einer Indoor-Schulung Grundseminar 1 und haben gerade den den ersten Schulungstag hinter uns)
Gruss Tobistef
Erstellt am 06.12.2012 um 10:20 Uhr von petrus
> Wir befinden uns glücherlicher Weise gerade komplett in einer Indoor-Schulung
> Grundseminar 1 und haben gerade den den ersten Schulungstag hinter uns
Und warum fragt ihr dann nicht euren Referenten? Der wird euch -im Gegensatz zu den juristischen Laien hier- kompetent erklären können, was jetzt zu tun ist.
Sachen gibt's...