Hallo BR'ler,
ich habe eine kurze Frage hinsichtlich des Mitbetimmungrecht bei der Dienstplanung und den dazu rechtlichen Status des Diestplanes unter folgenden Aspekten:

1) Dienstplan wird erstellt und dem BR nicht vorgelegt.

2) Dienstplan wird erstellt, dem BR vorgelegt, jedoch nicht zugestimmt.

Es geht mir nur um die rechtswirksamkeit des Dienstplan, ob dieser trotzdem für die Mitarbeiter bindend ist.

mfg Tobistef