@Huusmeester
> Keine Ahnung was "ppa" bedeuten soll .
Sollte man als BR wissen, da nicht ganz irrellevant..
siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Prokurist#Unterschrift
@Leonardo
> solche Anträge ( z.B.: Kündigung odxer Einstellung)an den örtlichen BR unterschreiben
> dürfen und es dann auch ohne ppa oder i.V. rechtsverbindlich ist.
Beim Thema "rechtsverbindlich" scheiden sich die Geister....
Rein von Rechts wegen ist blackjacks Antwort die richtige. Aber letztlich hat BR immer das Problem, das jeder "Antrag" - egal von wem - vom BR zunächst ernst genommen werden muss. Bsp. Kündigung:
Das Kündigungsschreiben an den AN MUSS von einer rechtlich dazu befugten Person unterzeichnet sein, sonst ist die Kündigung unwirksam (wegen Verstoß gegen die Schriftformerfordernis!). Das ist das worauf Huusmeesters effektiv passt.
Die ANHÖRUNG zur Kündigung an den BR hingegen ist potentiell auch dann ordentlich erfolgt, wenn sie als solche erkennbar ist, egal wer unterschreibt! Formell gesehen: Rein vom Gesetzestext her ist nicht einmal gefordert, dass es der AG ist, der anhört! Der § lautet nur "Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören.". Nur die Logik gebietet, dass die Intention zu dieser Anhörung vom AG kommt..... Der AG wird nur insofern erwähnt, als er "dem BR die Gründe mitzuteilen hat".
Da die Anhörung NICHT der Schriftform bedarf, muss ein entsprchendes Anhörungsdokument (so es überhaupt existiert, denn theoretisch ist auch mündlich möglich!) formell überhaupt nicht unterschrieben sein. Die Unterschrift einer ansonsten normalerweise dazu nicht berechtigten Person ist deshalb grundsätzlich unschädlich, d.h. macht die Anhörung nicht grundsätzlich unwirksam. Wenn ein BR diese Anhörung deshalb ignoriert, riskiert er, dass ein ArbG die Anhörung als solche trotzdem als wirksam anerkennt und deshalb die Zustimmung des BR wegen Fristablauf erteilt ist. Man müsste sich dann also darum streiten, ob diese Anhörung wirklich erfolgt ist, mit dem Risiko, dass das Gericht Ja sagt! Insofern: Diesen Rechtsstreit mit (potentiell) unklarem Ausgang umgeht BR schlicht, indem er den Antrag ernstnimmt und seine Pflicht erfüllt! Im Zweifelsfalle hat der AN dann um so bessere Karten, denn a) hat er ggf. einen Weiterbeschäftigungsanspruch weil der BR reagiert hat und b) kann er immer noch die Wirksamkeit der Anhörung bestreiten... Warum nur wegen eine unklaren Unterschrift riskieren, dass die Anhörung vielleicht doch ordentlich war? Der dümmste anzunehmende Fall: Irgenwer macht die Anhörung, der BR weist sie wegen "falscher Unterschrift" zurück, der AG ignoriert das - und letztlich war die Anhörung wirksam.... Die Zurückweisung des BR interessiert im Zweifelsfalle keinen Richter....
Bei Anträgen auf Mehrarbeit sieht die Sache wieder anders aus. Mehrarbeit darf ja nur angeordnet werden (wobei diese Anordnung natürlich von einem dazu bevollmächtigten erfolgen darf), wenn der BR explizit zugestimmt hat. Hier den Antrag zu ignorieren ist unkritisch... Falls er ernstgemeint war, wird sich der AG (wer auch immer das dann ist) früher oder später beim BR melden, wo die Zustimmung/Stellungnahme bleibt....
Insofern: Macht Euch nicht so viel Gedanken darum WER das darf, sondern fragt im Zweifelsfalle nach oder nehmt derartige Anträge einfach als das was sie sind...