Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir mal wieder etwas helfen.

Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, wer berechtigt ist Anträge an den BR zu unterschreiben? (Einstellungsantrag, Kündigungsanhörung, andere Anträge zu Mehrarbeit etc.) Ist hier "ppa" nötig, oder kann das jeder vom Unternehmen dazu berechtigte Angestellte machen? Muss das Unternehmen dem BR hierzu die Berechtigten mitteilen?

Danke für Eure Hilfe.

Leonardo