Erstellt am 13.03.2010 um 10:46 Uhr von Kölner
@pilli
Teil 1: Schwierig!
Teil 2: Geht.
Erstellt am 14.03.2010 um 12:57 Uhr von Photo
Teil 1 Führungskraft mit Unterschriftsberechtigung Kündigung = Nein - geht zum AG
Teil 2 Altersteilzeit Rückabwicklung = zuwenig Info
Erstellt am 22.03.2010 um 15:03 Uhr von immergutdrauf
Zu Teil 1:
In unserem Betrieb (über 30.000) kandidiert ein "leidender" Angestellter im Sinne § 5 BertVG und hat nach dem Abgabetermin einem MA gekündigt.
Wo kein Kläger, da kein Richter, wir hoffen immer noch, dass ein MA das AG beschäftigt.
Erstellt am 22.03.2010 um 16:40 Uhr von Photo
Zu Teil 1: an immergutdrauf - zum AG dann gibt es diese Liste nicht mehr