Erstellt am 04.12.2012 um 07:51 Uhr von meckerziege
Wenn du dich traust:
Sag es so, wie es ist. Frag ihn Löcher in den Bauch.
Die Belegschaft soll sehen, dass der Betriebsrat sich bemüht, Zahlen und Fakten zu erhalten und auf Grund läuft.
Gut wäre auch, wenn du Kollegen hast, die Dich durch Fragen an den AG unterstützen.
Hol dir Hilfe von der zuständigen Gewerkschaft- lade jemanden ein und besprich mit dem dein Problem.
Als BR erhaltet ihr also auch keine Zahlen? Führt ihr Besprechungen mit eurem AG durch als BR? Wohl nicht, oder?
Als BR habt ihr die Möglichkeit, den AG zu zwingen, Euch die geforderten Informationen zu geben.
Erstellt am 04.12.2012 um 08:04 Uhr von Lurchi
...das seh ich genau so wie meckerziege. Holt Euch die Informationen die ihr braucht (BWA), wertet diese aus und sagt Eurem AG, dass Ihr die Informationen an die Belegschaft weitergebnt wenn er es nicht tut. Und lasst Euch nicht auf ewige Disskusionen ein. Wenn es Probleme mit den Informationen gibt, schaltet ihr einen Rechtsanwalt ein. Begründet dies damit, dass ihr Euch als BR um wichtigere Dinge kümmern müsst, als darum grundlegende Informationen von ihm zu erbetteln.
Ihr müsst unmissverständlich klar machen, dass ewiges herum disskutieren zwischen BR und AG zu nichts führt. Viel Erfolg.
Erstellt am 04.12.2012 um 08:56 Uhr von Bastian
Unser ag redet nicht mit uns einigungstellen haben wir schon...
Muss er den zahlen offen legen bei rund 90 ma
Gruss basti
Erstellt am 04.12.2012 um 08:58 Uhr von rkoch
Schau doch mal unter bundesanzeiger.de ob Eure Firma ihre Bilanzen veröffentlicht (Einfach im Suchfeld den Namen eingeben)... Falls ja, habt ihr zumindest die Zahlen des Vorjahrs. Und damit läßt sich doch schon mal die eine Frage (60% Personalkosten) klären. Ggf. kann man dann auch auf den AG zugehen, so a´la "Chef, wir kriegen die Zahlen doch eh, können wir nicht einfach auch mal die aktuellen haben?"
Ansonsten bleibt nur die Variante "gerichtlich zwingen", wenn der AG nicht freiwillig seiner Verpflichtung nachkommt.
BTW: §43 ist nicht die einzige Quelle wonach der AG den AN "über die wirtschaftliche Lage" zu berichten hat. §110 BetrVG verpflichtet den AG erneut zu einer derartigen Information in jeden vierteljahr (praktisch, dass sich das mit der Verpflichtung des BR zu je einer Betriebsversammlung im Vierteljahr deckt, oder?), allerdings ist dann auch noch der BR im Boot (Abs. 2!). Wenn der AG also in der Betriebsversammlung nicht "die Hosen runterläßt", kann BR ihn noch immer an seine Verpflichtung aus §110 erinnern. Er kann diese Information dann entweder schriftlich machen oder auf anderem Weg mündlich verbreiten, z.B. indem er neben der Betriebsversammlung des BR auch noch eine Belegschaftsversammlung macht (zu der dann übrigens i.d.R. alle AN Anwesenheitspflicht haben, da sie auf Anordnung des AG erfolgt!). Bevor er allerdings DAS macht, wird er sich eher angewöhnen auf der Betriebsversammlung Tacheles zu reden.
...Natürlich gilt auch hier: wenn er es nicht freiwillig macht, muss man ihn zwingen (§23 (3) BetrVG oder "Versuch der friedlichen Einigung durch Einschaltung eines RA") - oder es eben bleiben lassen wenn man sich nicht traut.
Erstellt am 04.12.2012 um 09:23 Uhr von gironimo
... aber auch schon der § 80 BetrVG stellt ja eine Verpflichtung zur Information dar.
Der AG hat die Informationen, die der BR für seine Arbeit benötigt unter Vorlage von Unterlagen zu liefern. Tut er es nicht, bleibt nur der Rechtsweg.
Ihr solltet noch einmal ein intensives Gespräch mit ihm führen
Erstellt am 04.12.2012 um 09:37 Uhr von Bastian
Heute hat er gesagt er macht eine eigene versammlung. Vor unserer betriebsversammlung
Gruss basti
Erstellt am 04.12.2012 um 10:20 Uhr von producer
Der AG kann darf gerne eigene Veranstaltungen machen. Das entbindet ihn NICHT von der Pflicht bei Betriebsversammlungen sich zu aeussern. Ladet doch die Gewerkschaft auch ein, dann kann auch diese in ihrem Beitrag auf die Pflichten des AG eingehen. Dann steht der AG sofern er seinen Pflichten nicht nachkommt dumm da.
Erstellt am 04.12.2012 um 11:03 Uhr von Bastian
Sein ziel ist ja das keiner zu uns kommt da 2 tage später
Gruss basti
Erstellt am 04.12.2012 um 11:57 Uhr von producer
Ja, da liegt es an dem BR dafuer Sorge zu tragen durch gute Werbung dass die Koll neugierig werden und kommen. Weiter wenn der AG hier bewusst aus diesem Grund und mit disem Ziel eine Veranstalltung macht. Sollte man versuchen dieses per Gerichtsbeschlusd untersagen zu lassen auch weil Verstoss gegen § 2 und weil der AG seinen Pflichten in Betriebsversammlung bisher nicht nachgekommen ist und so versucht seine Pflichten zu unterlaufen.
Erstellt am 04.12.2012 um 12:38 Uhr von Bastian
Danke für die tipps
Gruss basti
Erstellt am 04.12.2012 um 15:13 Uhr von gironimo
>Sein ziel ist ja das keiner zu uns kommt da 2 tage später<
Die Kollegen gehen doch nicht nur zur Versammlung, um den Chef reden zu hören. Da muss er schon einiges aufbieten.
Aber auch ihr müsst natürlich Eure Veranstaltung interessant uns informativ gestalten.
Wie producer schon schreibt, gehört auch die Einladung zur Versammlung mit dazu.
Erstellt am 04.12.2012 um 21:02 Uhr von Bastian
Unsere versammlung ist 2 tage später, wir hatten in vorrab auch gebeten das er uns mitteilt was er dort berichten möchte... Das ignoriert er leider ebenfalls
Erstellt am 04.12.2012 um 21:09 Uhr von Kölner
@bastian
Das muss er auch nicht. Es ist auch nicht möglich, ihm die Mitarbeiterversammlung zu untersagen!
Was hilft: Eine gut vorbereitete eigene Versammlung. Und im Handelsregister oder im ebundesanzeiger kann man fündig werden...
Am besten ist aber, wenn man sich auf seine eigenen stärken konzentriert und von den schweren Aufgaben Eures BR berichtet...