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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung nach Behindertenantrag

D
Drebin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Mitarbeiterin in unserem Betrieb war beim Arzt und darf ab jetzt ihre Arbeit nicht mehr ausführen. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Dies teilte unsere MA unverzüglich dem Arbeitgeber (Personalabteilung) mit. Die PA legte der MA eine Selbstkündigung nahe, da kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Eine Selbstkündigung kommst logischer Weise nicht in Frage. Meine Frage: Kann sie überhaupt gekündigt werden (auch in Form einer Änderungskündigung) ????

Für Antworten Vielen Dank im voraus.

1.20109

Community-Antworten (9)

B
BehinderterAN

03.12.2012 um 21:09 Uhr

Grundsätzlich JA!

Es war hier auch Unklug den AG sofort zu informieren. Denn der besondere Kündigungsschutz setzt erst frühestens 3 Wochen nach Antragstellung ein.

Wenn der AG aber keinen anderen geeigneten Arbeitsplatz anbieten kann und der AN seinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann, egal aus welchem Grund, kann er kündigen.

Das gilt grundsätzlich egal ob Schwerbehinderte oder nicht.

D
Drebin

03.12.2012 um 22:45 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe in der Zwischzeit was anderes gefunden. "Die Unwirksamkeitsfolge tritt auch dann ein, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung oder Gleichstellung nichts wusste, sofern der Gekündigte den Arbeitgeber unverzüglich über seinen Behindertenstatus oder den gestellten Antrag informiert." Die Unwirksamkeitsfolge bezieht sich auf die Kündigung durch den AG Ich bin neu als BR - Mitglied und bin noch auf Hilfe angewiesen, deßhalb bin für jede Antwort sehr dankbar.

P
Producer

03.12.2012 um 23:12 Uhr

Es ist so, der Kuendigungsschutz beginnt fruehestens 3 Wochen nach Antragstellung § 90 2a SGB IX. Weiter hilft er auch nichts wenn der AG keine Arbeit hat welche gemacht werden kann. Jeder AN muss seinen Arbeitsvertrag erfuellen bzw erfuellen koennen. Auch Schwerbehinderte sind NICHT unkuendbar.

L
Lotte

04.12.2012 um 07:38 Uhr

Hallo Drebin, hat die PA der Kollegin auch erklärt, warum sie die Ansicht hat, die Kollegin solle selbst kündigen?

Gekündigt werden kann man immer, ob das dann rechtskräftig ist, entscheidet ein Gericht. Da die PA die Selbstkündigung nahe legt, scheint dem AG klar zu sein, dass eine rechtskräftige Kündigung nicht so einfach ist.

Seht Ihr als BR denn Chancen für einen anderen Arbeitsplatz? Wurde ein BEM gemacht?

M
meckerziege

04.12.2012 um 08:39 Uhr

Alles richtig, die MA sollte NICHT selbst kündigen. Auch wenn die 3 Wochen noch nicht um sind, prüft das Integrationsamt die Rechtmäßigkeit und unter Umständen sind die behilflich bei der Schaffung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes. Es ist immer individuell und man sollte sich nie auf nur eine Auskunft verlassen.

Lies mal Lotte: scheint äußerst logisch. Die AGs wollen so den AN unter Druck setzen.

P
Producer

04.12.2012 um 11:15 Uhr

meckerziege, das IA prueft nicht wenn der Kuendigungsschutz gem SGB IX noch gar nicht gegeben ist. Denn sie sind dann rechtlich gar nicht zudtaendig, duerfen also auch gar nicht. Eine Entscheidung haette keine rechtsrelevanz mangels Grundlage. Weiter wuerde das IA auch vom AG erst gar nicht eingebunden gem. §85 SGB IX, da er es auch nicht muesste.

T
Tamie

04.12.2012 um 13:11 Uhr

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber dürfte hier ein Verstoß gegen §612a BGB sein.Der Arbeitgeber dürfte das schwerlich widerlegen können.Trotzdem sollte die Arbeitnehmerin jetzt geschickt handeln.Es gilt den Arbeitgeber 2 Wochen lang in Sicherheit zu wiegen.Über die Eigenkündigung wird man also nachdenken, über das Wochenende mit dem Partner drüber sprechen.In der Woche drauf fragt man den Arbeitgeber, wie das eigentlich mit dem Arbeitslosengeld ist, oh dann muss man wohl noch einen Termin mit der Agentur machen... Wenn dann zwei oder besser drei Wochen rum sind, dann teilt man dem Arbeitgeber mit, dass man nicht vor hat, selber zu kündigen...

G
gironimo

04.12.2012 um 16:29 Uhr

Trotzdem sollte man nicht all zu sehr auf das Integrationsamt hoffen. Es wurde hier schon gesagt: Wenn der AN vom AG nicht mehr beschäftigt werden kann und der AG dies darlegen kann, kann er auch kündigen und das Integrationsamt wird ihn nicht daran hindern.

Als BR solltet Ihr jetzt - bevor es überhaupt dazu kommt - nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Also wo kann man die Kollegin einsetzen und so..... und das Gespräch mit dem AG suchen.

D
Drebin

04.12.2012 um 22:37 Uhr

Hallo, ich bin mehr als erfreut über die Antworten und Diskussionen. ich glaube wir müssen erst mal versuchen evtl. einen anderen Arbeitsplatz für die MA zu finden. sollte sich die AG-Seite nicht kooperativ zeigen müssen wir weiter sehen. Ich bin neu auf dieser Seite und super begeistert. Man kann sehr viel lernen aus Tips und Triks um unsere Aufgabe die uns gestellt haben zu erfüllen. Vielen Dank und ich bin über jeden weiteren Tip dankbar.

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