Erstellt am 03.12.2012 um 16:42 Uhr von petrus
Im Zweifelsfall: Nein, sonst ließe sich der von Dir erwähnte Grundsatz ja umgehen, indem jede BV nur noch 1 Seite umfasst - und der Rest im 20seitigen Anhang geregelt wird...
Erstellt am 04.12.2012 um 07:44 Uhr von meckerziege
Anhänge und Ergänzungen werden Bestandteil der BV und sind so Beschlusssache des
Gremiums und nicht des Ausschusses.
Der Ausschuss kann vorbereiten, beschließen muß der Betriebsrat.