Abstimmung von Anhängen einer Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung muss vom ganzen Gremium verabschiedet werden, kann nicht durch den Betriebsausschuss verabschiedet werden. Wie sieht es bei Anhängen von Betriebsvereinbarungen aus, kann der Auschuss diese genehmigen?
Community-Antworten (2)
04.12.2012 um 08:44 Uhr
Anhänge und Ergänzungen werden Bestandteil der BV und sind so Beschlusssache des Gremiums und nicht des Ausschusses. Der Ausschuss kann vorbereiten, beschließen muß der Betriebsrat.
03.12.2012 um 17:42 Uhr
Im Zweifelsfall: Nein, sonst ließe sich der von Dir erwähnte Grundsatz ja umgehen, indem jede BV nur noch 1 Seite umfasst - und der Rest im 20seitigen Anhang geregelt wird...
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Protokoll Verantwortung des Betriebsratsvorsitzenden
ÄlterSeit 13 Jahren ergänze oder ändere ich (Vorsitzender) unser Sitzungsprotokoll vorwiegend unter Top Bericht aus dem Vorstand/seit 07 Betriebsausschuss. Aber immer nur offensichtliche, inhaltliche Fehle
Beeinflussung einer Abstimmung im GBR
ÄlterHallo, meine Frage lautet wie folgt: kann ein noch nicht konstituierter GBR zur Konstituierenden Sitzung auf die TO einen Punkt aufnehmen, der zur Abstimmung steht, und den im Vorfeld in der TO so fe
Können KBR Mitgleider über ihre eigene Abberufung mit abstimmen?
ÄlterWären Mitglieder des KBR bei Abberufung aus dem KBR nach § 57 BetrVG bei der Abstimmung zur Abberufung befangen und dürften an dieser Abstimmung nicht teilnehmen, also keine Richter in eigener Sache s
Abstimmung
ÄlterHallo, Wir haben letzte Woche eine interne Abstimmung zu einem Thema vollzogen, aber nur mit Mitarbeitern die derzeit im Hause waren. Da im Moment Urlaubszeit ist haben nur 30 Leute an der Abstimmung