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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abstimmung von Anhängen einer Betriebsvereinbarung

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BRzweidrei
Jan 2018 bearbeitet

Eine Betriebsvereinbarung muss vom ganzen Gremium verabschiedet werden, kann nicht durch den Betriebsausschuss verabschiedet werden. Wie sieht es bei Anhängen von Betriebsvereinbarungen aus, kann der Auschuss diese genehmigen?

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Community-Antworten (2)

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meckerziege Akzeptiert

04.12.2012 um 08:44 Uhr

Anhänge und Ergänzungen werden Bestandteil der BV und sind so Beschlusssache des Gremiums und nicht des Ausschusses. Der Ausschuss kann vorbereiten, beschließen muß der Betriebsrat.

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Petrus

03.12.2012 um 17:42 Uhr

Im Zweifelsfall: Nein, sonst ließe sich der von Dir erwähnte Grundsatz ja umgehen, indem jede BV nur noch 1 Seite umfasst - und der Rest im 20seitigen Anhang geregelt wird...

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