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Detaillierte Informationen zur Personalplanung

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Redhatmed
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage Personalplanung betreffend: Bisher hat der BR vom AG regelmäßig eine detaillierte Stellenauflistung erhalten. Aus dieser ging unter anderem Qualifikation, Eingruppierung (->Lohnkosten), nächste Stufenerhöhung, Arbeitszeit, Region, oder auch Geschlecht hervor. Nun hat der AG im Monatgespräch erklärt dass er sich rechtlich hat beraten lassen, und es keine Erfordernis/Anspruch auf eine derartige Liste gibt.

Für den BR war das ein großartiges Instrument um den aktuellen und künftigen Personalbedarf zur überblicken, und Veränderungen dokumentiert zu haben, zumal es sich um einen kleinen Betrieb mit sehr dynamischen Personaländerungen (Auf-Abstufung, Zeitvolumen etc.) handelt. Unserer Einschätzung nach haben wir v.a. nach §92BetrVG einen Anspruch auf die jeweiligen Informationen, möglicherweise nicht in dieser Form aufbereitet oder konsolidiert.

Allerdings führt der AG eine solche Liste sowieso, ein größerer Aufwand ist dies also nicht. Wäre es empfehlenswert bzw. aussichtsreich, auf die Wiedereinführung dieser Auflistung zu bestehen? Vielen Dank für die Einschätzungen!

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Community-Antworten (5)

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Kölner

03.12.2012 um 11:26 Uhr

@Redhatmed Ich würde das weiterhin einfordern. Und notfalls - wenn er dazu nichts mehr mitteilt - auch beklagen.

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Petrus

03.12.2012 um 11:31 Uhr

Ergänzung zu Kölner: Über das Erfordernis / den Anspruch entscheidet nämlich ganz_bestimmt_nicht der ArbGeb bzw. sein Rechtsberater - sondern eben im Streitfall der Arbeitsrichter.

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Redhatmed

03.12.2012 um 11:45 Uhr

Wow das ist aber fix hier, vielen Dank!! Sicher kann das hier keine Rechtsberatung ersetzen, aber würdet ihr also unsere Einschätzung teilen, dass wir einen Anspruch auf a) die og. Informationen als solche und b) diese konsolidierte Übersicht haben?

P
Petrus

03.12.2012 um 13:54 Uhr

Wie Kölner schon schrieb: Weiterhin einfordern - natürlich mit Begründung, warum ihr das weiterhin für erforderlich haltet. Neben dem §92 und §96 bietet sich hier noch der §80(1) an. Wenn der bisherigen Übersicht eine Eingruppierung zu entnehmen war - gilt ein TV? Oder eine BV nach §87(1) Nr. 10? Und wenn ihr dann die Gründe gesammelt habt, folgt euer Anspruch aus §80(2).

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Fairlight

03.12.2012 um 15:30 Uhr

Hallo,

jetzt nicht als stichhaltiger Beweis, aber zumindest als guter Anhaltspunkt:

Unser AG händigte uns mal bestimmte Datensätze aus, um zu zeigen, wie schlecht es ihm doch eigentlich geht. Da kamen uns auch glatt ein paar Tränen.

Später wollten wir die Situation den Unternehmens genauer einschätzen und unser Wirtschaftsausschuss forderte diese Daten, die fortlaufend erfasst werden, auch monatlich an. Das wollte unser AG auf einmal gar nicht mehr. Datenschutz, Firmengeheimnis, Geht-Euch-Einfach-Nix-An und die üblichen Ausreden halt.

Wir drohten als BR dann über den § 109 BetrVG mit der Einigungsstelle und äußerten unser Unverständnis darüber, dass uns bereits einmal zur Verfügung gestellte Datensätze plötzlich außen vor seien.

Unsere schriftliche EInlassung legte der AG dann seinem Anwalt vom AG-Verband vor. Er fragte nur eines: "Haben sie dem BR tatsächlich mal eine dieser Analysen ausgehändigt?" Als er dies bejahen musste, war die abschließende Auskunft: "Dann händigen sie die zukünftig weiter aus.... das ist billiger."

Also ich erhebe keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit dieser Aussage. Aber das war schon unterhaltsam!

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