Hallo, ich habe eine Frage Personalplanung betreffend: Bisher hat der BR vom AG regelmäßig eine detaillierte Stellenauflistung erhalten. Aus dieser ging unter anderem Qualifikation, Eingruppierung (->Lohnkosten), nächste Stufenerhöhung, Arbeitszeit, Region, oder auch Geschlecht hervor.
Nun hat der AG im Monatgespräch erklärt dass er sich rechtlich hat beraten lassen, und es keine Erfordernis/Anspruch auf eine derartige Liste gibt.

Für den BR war das ein großartiges Instrument um den aktuellen und künftigen Personalbedarf zur überblicken, und Veränderungen dokumentiert zu haben, zumal es sich um einen kleinen Betrieb mit sehr dynamischen Personaländerungen (Auf-Abstufung, Zeitvolumen etc.) handelt.
Unserer Einschätzung nach haben wir v.a. nach §92BetrVG einen Anspruch auf die jeweiligen Informationen, möglicherweise nicht in dieser Form aufbereitet oder konsolidiert.

Allerdings führt der AG eine solche Liste sowieso, ein größerer Aufwand ist dies also nicht. Wäre es empfehlenswert bzw. aussichtsreich, auf die Wiedereinführung dieser Auflistung zu bestehen? Vielen Dank für die Einschätzungen!