Erstellt am 03.12.2012 um 10:26 Uhr von Kölner
@Redhatmed
Ich würde das weiterhin einfordern. Und notfalls - wenn er dazu nichts mehr mitteilt - auch beklagen.
Erstellt am 03.12.2012 um 10:31 Uhr von petrus
Ergänzung zu Kölner:
Über das Erfordernis / den Anspruch entscheidet nämlich _ganz_bestimmt_nicht_ der ArbGeb bzw. sein Rechtsberater - sondern eben im Streitfall der Arbeitsrichter.
Erstellt am 03.12.2012 um 10:45 Uhr von Redhatmed
Wow das ist aber fix hier, vielen Dank!!
Sicher kann das hier keine Rechtsberatung ersetzen, aber würdet ihr also unsere Einschätzung teilen, dass wir einen Anspruch auf a) die og. Informationen als solche und b) diese konsolidierte Übersicht haben?
Erstellt am 03.12.2012 um 12:54 Uhr von petrus
Wie Kölner schon schrieb: Weiterhin einfordern - natürlich mit Begründung, warum ihr das weiterhin für erforderlich haltet. Neben dem §92 und §96 bietet sich hier noch der §80(1) an. Wenn der bisherigen Übersicht eine Eingruppierung zu entnehmen war - gilt ein TV? Oder eine BV nach §87(1) Nr. 10?
Und wenn ihr dann die Gründe gesammelt habt, folgt euer Anspruch aus §80(2).
Erstellt am 03.12.2012 um 14:30 Uhr von Fairlight
Hallo,
jetzt nicht als stichhaltiger Beweis, aber zumindest als guter Anhaltspunkt:
Unser AG händigte uns mal bestimmte Datensätze aus, um zu zeigen, wie schlecht es ihm doch eigentlich geht. Da kamen uns auch glatt ein paar Tränen.
Später wollten wir die Situation den Unternehmens genauer einschätzen und unser Wirtschaftsausschuss forderte diese Daten, die fortlaufend erfasst werden, auch monatlich an. Das wollte unser AG auf einmal gar nicht mehr. Datenschutz, Firmengeheimnis, Geht-Euch-Einfach-Nix-An und die üblichen Ausreden halt.
Wir drohten als BR dann über den § 109 BetrVG mit der Einigungsstelle und äußerten unser Unverständnis darüber, dass uns bereits einmal zur Verfügung gestellte Datensätze plötzlich außen vor seien.
Unsere schriftliche EInlassung legte der AG dann seinem Anwalt vom AG-Verband vor. Er fragte nur eines: "Haben sie dem BR tatsächlich mal eine dieser Analysen ausgehändigt?" Als er dies bejahen musste, war die abschließende Auskunft: "Dann händigen sie die zukünftig weiter aus.... das ist billiger."
Also ich erhebe keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit dieser Aussage. Aber das war schon unterhaltsam!