Unseren Arbeitgeber ist es vor 6 Monaten gelungen eine arbeitgeberfreundliche Liste in den BR zu bringen.

Von 7 Betriebsratsmitglieder sind 3 arbeitgeberfreundlich. Diese Kollegen treffen absprachen und informieren den Geschäftsführer aus den Sitzungen. Aktuell versuchten diese Kollegen eine außerordentliche Kündigung eines BR Mitgliedes nach §103 BetrVG für den AG günstig zu gestalten. Die Aussagen des Kollegen als Betroffener bei der Anhörung wurden dem Arbeitgeber direkt übermittelt.

Die Betriebsratsmitglieder unterliegen doch einer Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber? Wo sind die Fundstellen für diese Pflichtverletzung.

Vielen Dank