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Verstoß gegen § 34 BetrVG ?

C
Calibe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir haben zu Beginn unserer neuen Amtszeit beschlossen, dass jedes Betriebratsmitglied, mit der Einladung zur Betriebsratssitzung eine Niederschrift von der letzten BR-Sitzung bekommt. Jetzt haben wir (5 von 7 Betriebsratsmitglieder) herausgefunden, dass 2 Betriebsratsmitglieder, diese NS, dem Chef vorlegen (die komplette Niederschrift). Das haben wir vom Chef höchst persönlich in einen Krisengespräch erfahren, er hat nämlich in seiner Wut verraten und die bestimmte Sachen gesagt die in der NS protokolliert sind. Er betonte, dass nicht der ganze Betriebsrat gegen ihn sei, es gebe da 2 Betriebsratsmitglieder, die ihm die letzte Niederschrift komplett gezeigt haben.

Was können wir gegen den Chef und diesen 2 Betriebsratsmitglieder tun?

Danke, AGG 1

1.35807

Community-Antworten (7)

W
wahlvst

20.12.2010 um 20:08 Uhr

Hallo, da kann doch der Chef nichts dafür, wenn die BRM gegen das Gesetz verstoßen. Sie machen sich sogar ggf. strafbar. Denn sie verstoßen zum einen gegen die Verschwiegenheitspflicht und gegen den Datenschutz, je nach dem was alles in der NS steht.

Also diese Koll. auf alles hinweisen und ermahnen das Gesetz zu beachten. Auch einmal auf den § 23 BetrVG hinweisen, denn hier liegt ein Verstoß gegen die Mandatspflichten vor.

C
Calibe

20.12.2010 um 20:50 Uhr

Danke dir. Muss mal erst mit den restlichen BRM darüber reden und dann denke ich, dass wir das zu einem TOP machen.

Gruss

C
Calibe

20.12.2010 um 20:52 Uhr

Danke dir. Muss mal erst mit den restlichen BRM darüber reden und denke ich, dass wir das zu einem TOP machen.

Gruss

D
DonJohnson

20.12.2010 um 23:54 Uhr

Sie machen sich sogar ggf. strafbar. Denn sie verstoßen zum einen gegen die Verschwiegenheitspflicht und gegen den Datenschutz, je nach dem was alles in der NS steht. Gegenüber dem AG??? Ja nun, das wage ich erstmal zu bezweifeln...

R
rainerw

21.12.2010 um 09:01 Uhr

Wem gegenüber ist man zur Verschwiegenheitsplicht verpflichtet und wem gegenüber darf man bestimmte Daten nicht zugänglich machen. Dem Bundeskanzler oder dem Erdhörnchen? Natürlich immer Dritten Personen. Darunter kann auch der AG zählen. wahlvst hatte extra den 2. Halbsatz * je nachdem was alles in der NS drin * mit angeführt.

D
DonJohnson

21.12.2010 um 16:30 Uhr

Rainer Und du glaubst, dass der BR Daten hat, die der AG nicht hat? Das wage ich zu bezweifeln. Von daher müßte man mal erstmal hier klären was das sein sollte um dann diesen Weg weiter bedenken zu können. Hier geht es doch bei der Frage erstmal um "normale BR Sitzungen" und da wage ich zu bezweifeln, dass man hier den Datenschutz verletzt wenn der AG Wind davon bekommt!

Ich gehe sogar soweit, dass der BR bestimmt schon jetzt gegen das BDSG verstößt - da würd ich sogar mit dir wetten ;-)))

Und nur darauf - auf das "strafbar machen" verweigere ich mich hier! Nicht jede Verletzung gegen das BDSG ist automatisch ein Straftatsbestand!!!

R
rainerw

21.12.2010 um 23:01 Uhr

Was ich hier glaube oder nicht steht nicht zur Debatte. Da man weder Sachverhalt noch Inhalt des BR Protokolls kennt, kann man nur von den ausgehen was möglich ist.

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