Erstellt am 24.10.2017 um 10:53 Uhr von Challenger
Der WV hat sich normalerweise neutral zu verhalten. Aber er kann sich ja mal bei der Gewerkschaft erkundigen .....
Erstellt am 24.10.2017 um 12:10 Uhr von Pjöööng
Der WV hat nicht zu beurteilen, ob eine Vorschlagsliste "arbeitgeberfreundlich" ist.
Ich verstehe auch nicht, welchen Sinn es ergeben soll, sich "auf weiteren Listen zu bewerben". Hier gibt es doch wohl dann nur zwei Listen. Und man darf nur auf einer kandidieren...
Erstellt am 24.10.2017 um 14:10 Uhr von nicoline
*Jetzt ist zu befürchten dass eine arbeitgeberfreundliche Liste eingereicht wird.*
Also ist es ja noch nicht passiert, oder?
*Darf der Wahlvorstand den Kanditaten der "Gewerkschaftliste " mitteilen dass eine arbeitgeberfreundliche Liste eingereicht wurde*
Je nach Zeitpunkt des Einreichens der angeblich arbeitgeberfreundlichen Liste, kann es ja schon zu spät sein, nochmal eine weitere Liste zu starten um einen besseren Listenplatz zu ergattern.
Selbstverständlich kann der ***BR*** darüber informieren, was sich ändert, wenn es zu einer Listen Wahl kommen sollte, bzgl. der Information durch den WV schließe ich mich dem Neutralitätsgebot an.