Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

In unserem Betrieb mit 180 Mitarbeitern hatten wir immer eine Personenwahl.
Jetzt ist zu befürchten dass eine arbeitgeberfreundliche Liste eingereicht wird.
Darf der Wahlvorstand den Kanditaten der "Gewerkschaftliste " mitteilen dass eine arbeitgeberfreundliche Liste eingereicht wurde, um Ihnen so die Möglichkeit zu geben, sich auf weiteren Listen zu bewerben? Vielen Dank!