Disziplinarmaßnahmen bei Unterschreitung eines Mitarbeiterbewertungsscore's
Hallo ihr Lieben,
unser amerikanischer Konzern plant ein Mitarbeitergespräch ein zu führen, bei dem anhand von Fragen bestimmte Bereich mit Punkten belegt werden sollen.
wenn ein Mitarbeiter unter einem Bestimmten score liegt, soll er a) keine Gehaltserhöhung in dem betreffendem Jahr erhalten b) an einem Schulungspaket teil nehmen, wo der Mitarbeiter dann nach 3 Monaten neu bewertet werden soll. (diese Information liegt uns nur Mündlich vor) Im "Kleingedruckten" steht da nun sinngemäss: Wenn der Mitarbeiter nicht erfolgreich an den Maßnahmen zur Leistungsverbesserung teil nimmt, könne disziplinarmaßnahmen erfolgen. Nach erfolgreichem abschliessen, soll dann (sofern wir als BR das ganze nicht Blokieren) der betreffende mitarbeiter ab dem Tage an seine Gehaltserhöhung (aber nicht Rückwirkend) erhalten...
Näheres ist nicht ausgeführt. Wir sind ein Unternehmen ohne Tarifvertrag/Tarifbindung.
Uns ist klar das wir hier voll in der mitbestimmung sind und haben dieses auch unserem Personaler klar gemacht.
Unsere Frage nun: sind solche pauchalen Disziplinarmassnahmen überhaupt zulässig? Im Netz habe ich zwar viel finden können zum Thema Mitarbeiterbewertung, aber leider nichts zu diesem Thema was mich weiter bringt...
Hat jemand eventuell einen Tipp für mich?
Danke und schönes wochenende allen!
Community-Antworten (5)
30.11.2012 um 17:52 Uhr
Grundsätzlich wäre so was im begrenzten Rahmen möglich. Aber natürlich gibt es zwei große Bremsen:
- Der Tarifvertrag hat Vorrang vor einer eventuellen BV.
- Der BR braucht dem nicht zustimmen.
Ob der Konzern deswegen eine Einigungsstelle anrufen wird und wie diese entscheiden wird, mag ungewiss sein.
An Eurer Stelle würde ich ein eigenes Konzept als Gegenvorschlag unterbreiten und nicht nur am Vorschlag des AG herumdoktorn.
Dazu würde ich entweder intensiv Seminare besuchen (ggf. Inhouseseminar) und/oder einen Sachverständigen hinzuziehen.
30.11.2012 um 18:27 Uhr
Sehe ich jetzt nicht ganz so optimistisch. Zwar seit ihr beim Fragebogen nach §94 und gegebenenfalls bei der Auswertung nach §87(1) #6 im Boot, aber wenn der ArbGeb von den Konsequenzen nach a) vollständig und jenen nach b) teilweise abrückt...
Der ArbGeb führt dann einen Fragebogen samt Auswertung ausschließlich dazu ein, den Schulungsbedarf zu ermitteln. Und die einzige offizielle Konsequenz: Bei erkanntem Bedarf wird eine entsprechende Schuung durchgeführt. Hier seid ihr dann noch nach dem 98er dabei - und fertig.
Da ihr keinem TV unterliegt, schafft er gleichzeitig die offiziellen jährlichen Gehaltsrunden ab (bzw. setzt diese auf 0€) und verschiebt die Gehaltserhöhungen in Gespräche nach §82(2). Nasenfaktor plus Ausgangsposition mal Verhandlungsgeschick abzüglich ausstehender Schulungskosten... Herr Müller, damit Sie für das Gehaltsgespräch im nächsten Jahr eine bessere Ausgangssituation haben, dürfen wir Sie zu einem Seminar "Mehr Leistung in halber Zeit" ins 2-Sterne-Haus Hintertupfing einladen... Wenn ihnen die Nullrunde nicht passt, können Sie als LowPerformer natürlich auch gern von ihrem recht nach §622 BGB Gebrauch machen... Und nun?
01.12.2012 um 10:28 Uhr
petrus -
Auch bei der systemathisch betriebenen Ermittlung des Bildungsbedarfs und der Feststellung des "Erfolgs" der Schulung gibt es ja Beurteilungsgrundsätze, die der Mitbestimmung unterliegen - da kommt der AG nicht so leicht raus.
Deine Vorstellungen, wie der AG agieren könnte, kann aus meiner Sicht nur funktionieren, wenn er gänzlich auf Fragebogen und dergleichen verzichtet. Er will aber gerade ein System einführen.
03.12.2012 um 11:15 Uhr
Auch bei der systemathisch betriebenen Ermittlung des Bildungsbedarfs sag ich ja
und der Feststellung des "Erfolgs" der Schulung gibt es ja Beurteilungsgrundsätze, die der Mitbestimmung unterliegen - da kommt der AG nicht so leicht raus. richtig.
Deine Vorstellungen, wie der AG agieren könnte, kann aus meiner Sicht nur funktionieren, wenn er gänzlich auf Fragebogen und dergleichen verzichtet. Nö - die Fragebögen etc. muss er schon mitbestimmen lassen. ABER....
Er will aber gerade ein System einführen. ...dass das Beurteilungsergebnis offiziell an die Gehaltserhöhung koppelt. Wenn der BR hier "rumzickt", passiert eines: Der ArbGeb wird offiziell diese Kopplung unterlassen. Punkt. Aus. Ende.
Da kein TV gilt, ist eben eine Gehaltserhöhung individuell von jedem MA auszuhandeln. Ob sich da was für die (per mitbestimmten Fragebogen ermittelten) "LowPerformer" verbessert? Aber für MA, die sich selbst nicht so toll verkaufen können, werden die Erhöhungen wohl geringer ausfallen...
04.12.2012 um 11:23 Uhr
Hallo Petrus, hallo Geronimo,
danke für eure Ausführungen.
also wäre es am Sinvollsten, das ding "mit zu tragen" inkl. der Gehaltskopplung (mit dem Zusatz, das dieses nur solange möglich, wie es keinen Tarifvertrag gibt) zu verhandeln und dabei versuchen zu erreichen das das ganze so Transparent wird, wie es nur geht, ab wann welche Gehaltskopplung wie ablaufen soll, und was/wie bei den Schulungen zu geschehen hat...?
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