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Protokoll-Einsicht als Nachrücker

HM
Hans Müller
Mai 2022 bearbeitet

Hallo Alle, ich bin Ersatzmitglied und rücke demnächst in den BR auf, für ein verhindertes ständiges Mitglied. Laut TOP soll über ein Protokoll einer vergangenen Sitzung, bei der ich nicht anwesend war, abgestimmt werden. Laut einem anderen TOP soll über eine neue Geschäftsordnung des BR beraten werden. Ich habe die BRV um Kopien beider Dokumente (Protokoll und GO) gebeten, da ich nach meiner Ansicht zum Zeitpunkt des Nachrückens ein BRM bin, kein Ersatz-BRM, und daher Anspruch auf die gleichen Informationen habe, wie alle anderen BRM auch. Sehe ich das richtig? Wenn ja, wo könnte ich das nachschlagen? Danke!

45303

Community-Antworten (3)

C
celestro

20.05.2022 um 17:07 Uhr

Sehe ich das richtig? Wenn ja, wo könnte ich das nachschlagen?

§34 BetrVG!

Da heißt es unter anderem:

"Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen."

also über das Protokoll "abzustimmen" macht überhaupt keinen Sinn. Denn der Ersteller der Niederschrift ist nicht verpflichtet, diese dann zu korrigieren.

und weiter:

"Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen."

Und ja, im Falle des Nachrückens hast Du die Rechte wie alle anderen BRM auch:

https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/25

R
Relfe

20.05.2022 um 17:39 Uhr

Einsicht : ja Kopien: Nein

https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsrat-Lexikon/Einblicks-Einsichtsrecht

Zitat: "Wichtig ist zudem, dass das Betriebsratsmitglied keinen Anspruch auf Überlassung oder Zurverfügungstellung der einzusehenden Unterlagen hat. Zulässig ist es jedoch, sich Notizen anzufertigen. Eine Ausnahme ist allerdings für den Fall zu machen, in dem die Geheimhaltungspflicht aus § 79 BetrVG betroffen ist." --> was einem BRM nicht zusteht, steht auch einem EBRM nicht zu.

auch die Einsichtnahme in das Protokoll nützt einen EBRM ja nix, weil da ja nur eine Zusammenfassung drin steht ggf. handelt es sich nur um ein Beschlussprotokoll. Man kann quasi den Inhalt des Protokolles gar nicht bemängeln, weil man die Grundlage gar nicht kennt, auf der es basiert. Als EBRM würde ich mich zu einem Punkt, der den Inhalt des Protokolles einer Sitzung behandelt einfach "aussitzen" und mich im Falle einer Abstimmung enthalten.

HM
Hans Müller

21.05.2022 um 23:43 Uhr

Ich danke euch beiden! Das ist schon sehr hilfreich.

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