Nichtantreten von Diensten aufgrund überschreitung Stundenzahl eines BRM
Hallo, wir habem in einem 7 er Betriebsrat einen sehr loyalen Kollegen der als erster Nachrücker, sehr oft und ständig aktiv bei und in der BR-Arbeit tätig ist. Da er als Teilzeitbeschäftigter auf 400.- Basis nur eine begrenztes Stundenkonto hat und nicht mehr als 42 Stunden beschäftigt werden darf, da er sonst in der Bereich der sozialversichrungpflicht kommt, hat er in diesem Monat, aufgrund seiner Betriebsrattätigkeit, diese Stundenzahl frühzeitig erreicht. Er teilte dem AG 8 Tage vorher mit, das er die letzten zwei Dienste nicht wahrnehmen kann, weil er ansonsten das zulässige Stundenzahl überschreite und sozialversicherungspflichtig wird. Der AG bestand aber darauf das er dort arbeitet, obwohl eine umdisponierung möglich gewesen wäre. Da es für unseren Kollegen, aufgrund seines Hauptamtlichen beamtenrechtlichen Status nicht erlaubt war, in die sozialversichrungspflicht zu kommen, musste er bzw. hat er die Dienste nicht angetreten. Der BR steht hinter der Auffassung des Kollegen, das er die Dienste nicht antreten kann, weil er sonst gegen andere rechtliche Vorschriften verstösst. Sein Arbeitsvertrag selbst ist zwar im Teilzeitbereich, sieht aber keine konkreten Grenze an der Stundenzahl nach oben, obwohl die Ausgangssituation hinlänglich seit 2007 bekannt ist. Die Frage ist kann durch diese Situation der AG gegen diesen arbeitsrechtlich Vorgehen und was hat er zu rechnen.
Gruss Tobistef
Community-Antworten (8)
29.11.2012 um 23:54 Uhr
Ich erinnere mich an mein BetrVG 2 Seminar , In der der Anwalt meinte;" wenn das Gremium tagt, ist es keine arbeitszeit".
Zumindest im Zusammenhang mit Arbeitsschutzgrsetz. Stichwort: Ruhezeit.
30.11.2012 um 00:12 Uhr
Frage: was hat dein Beitrag zu bedeuten zum eigentlichen Sachverhalt????
30.11.2012 um 00:40 Uhr
Du schreibst:
„ Da er als Teilzeitbeschäftigter auf 400.- Basis nur eine begrenztes Stundenkonto hat.....“
„Da es für unseren Kollegen, aufgrund seines Hauptamtlichen beamtenrechtlichen Status nicht erlaubt war,....“
Beides ok. , aber ich frage mich gerade wie das zusammen passt , verbeamteter 400 - € - Jobber ???
Egal, deine Frage beantwortet sich durch § 37 (3), der AG wusste rechtzeitig Bescheid und hätte den Zeitausgleich ermöglichen müssen.
BerndS hat aber auch Recht, BR ist ein Ehrenamt § 37 (1), bei der geringen Stundenzahl deines Kollegen sollte auch mal eine Stunde ohne Gegenleistung möglich sein. Ob ein Richter den Sachverhalt nach (1) oder (3) entscheiden würde, weis ich nicht, aber vielleicht hat jemand anderes hier ein passendes Urteil parat.
30.11.2012 um 10:24 Uhr
.. auchdie ehrenamtlichen Zeiten auszuzahlen würde den Betroffenen in die gleiche Situation bringen.
mal eine Stunde ohne Gegenleistung möglich sein<
Diese These vertrete ich nun schon mal gar nicht - insbesondere bei einem 400,- - Job.
Man kann die Sache von verschiedenen Seiten anpacken. Ich würde den Kollegen (sofern er es wünscht) als BR direkt unterstützen und mit dem AG das Benachteiligungsverbot für BRs, die Mitbestimmung des BR bei der Dienstplangestaltung und die Verpflichtung des AG sich an gesetzliche Vorgaben zu halten ( und die beginnen hier ja schon bei den Grundsätzen von Treu und Glauben und Recht und Billigkeit) diskutieren
30.11.2012 um 10:28 Uhr
@all ...wollen wir mal hoffen, dass der Betrieb, indem der Beamte als GfB arbeitet, nicht ein Arbeitszeitkonto hat. Einfach nicht zu Erscheinen, wenn man - aus seiner persönlichen Sicht zu viele Stunden im Monat bereits gearbeitet hat - halte ich für gefährlich. Zumal man im Laufe eines Jahres bei unvorhersehbaren Ereignissen sogar ungestraft zweimal ÜBER 400 Euro verdienen darf
30.11.2012 um 14:33 Uhr
Die Tätigkeiten im Mandat (Ehrenamt) sind rechtlich keine Arbeit. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie eben nicht unters ArbZG fallen. Daher kann durch Mandatswahrnahme diese Grenze nicht verletzt werden.
Dieses auch nicht, weil es ja sonst das Recht ein Mandat wahzunehmen beschränken würde.
@Roxxx Der Betroffene ist Beamter und macht eine Zweitjob bei einem anderen AG vermute ich. Da muss aber eine Erlaubnis des Dienstherrn als Beamter für den Zweitjob vorliegen.
30.11.2012 um 16:52 Uhr
@ BRMetall
als Beamter zahlt er keine Steuern, für den400 € Job zahlt der AG pauschal Steuer und SV, alles klar, so passt's.
@ gironimo
ich bin von den 42 Std. im Monat ausgegangen, da würde ich nicht auf eine halbe Stunde schauen, hat er noch einen normalen (Vollzeit)job sieht die Sache etwas anders aus. Ich persönlich schreibe allerdings nicht jede halbe Stunde, die ich gelegentlich vor oder nach der Arbeit (bin Schichtler) für den BR tätig bin, extra auf.
Gruß, Ro
02.12.2012 um 11:51 Uhr
@Roxxx
als Beamter zahlt er keine Steuern,...??? Wo hast Du denn diesen Unsinn her?? Klar müssen Beamte ihr Gehalt versteuern. Sie müssen sogar schon immer ihre Pensionen auch voll versteueren. Ja, Beamte müssen keine Beiträge zur Deutschen Renten und Arbeitslosenversicherung zahlen. Dafür bekommen sie aber auch keine Rente oder kein Arbeitslosengeld. Also aus diesen beiden (Sozial)Versicherungen zu denen sie keine Beiträge zahlen beziehen sie auch keine Leistungen.
...Ich persönlich schreibe allerdings nicht jede halbe Stunde, die ich gelegentlich vor oder nach der Arbeit (bin Schichtler) für den BR tätig bin, extra auf. das ist ggf lobenswert, doch so geht es vielen BRM so
Aber nochmals den Hinweis, BR-Tätigkeit ist keine Arbeit, es ist das wahrnehmen eines Ehrenamtes.
Verwandte Themen
Zusammenhalt des BR - persönliche Interessen der BRM
noch bevor wir das erste Gespräch mit der GF hatten scheint es so als ob sich die GF einzelne BRM herauspickt und diese beeinflusst. Kurz nach der Wahl wurde einem BRM vom GF das "Du" angeboten. De
Wer rückt nach?
Hallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Austritt aus BR
Hallo alle zusammen. Ich bins wieder die Neue von nebenan. Vielleicht könnt ihr euch noch an meine letzte Frage, betreff des BRM das immer Dinge tut die er besser lassen sollte, wie unterschreiben v
Versetzung eines BRM ohne triftigen Grund
Kann man ein BRM einfachversetzen auch wenn es der Abteilung schaden würde? Folgender Sachverhalt besteht. Das BRM ist als Lagerist eingestellt im Jahr 2000 . Seit gut 10 Jahren aber leitet das BRM ei
Abmahnung, Ermahnung BRM wegen möglicher Verfehlungen bei Mandatsausübung möglich?
Hallo liebe Kollegen/innen, wir haben gerade im Gremium ein kleines Streitgespräch. Es handelt sich um ein BRM welches mehrmals unentschuldigt von Betriebsratssitzungen und Ausschusssitzungen ferng