Hallo, wir habem in einem 7 er Betriebsrat einen sehr loyalen Kollegen der als erster Nachrücker, sehr oft und ständig aktiv bei und in der BR-Arbeit tätig ist.
Da er als Teilzeitbeschäftigter auf 400.- Basis nur eine begrenztes Stundenkonto hat und nicht mehr als 42 Stunden beschäftigt werden darf, da er sonst in der Bereich der sozialversichrungpflicht kommt, hat er in diesem Monat, aufgrund seiner Betriebsrattätigkeit,
diese Stundenzahl frühzeitig erreicht.
Er teilte dem AG 8 Tage vorher mit, das er die letzten zwei Dienste nicht wahrnehmen kann, weil er ansonsten das zulässige Stundenzahl überschreite und sozialversicherungspflichtig wird. Der AG bestand aber darauf das er dort arbeitet, obwohl eine umdisponierung möglich gewesen wäre. Da es für unseren Kollegen, aufgrund seines Hauptamtlichen beamtenrechtlichen Status nicht erlaubt war, in die sozialversichrungspflicht zu kommen, musste er bzw. hat er die Dienste nicht angetreten.
Der BR steht hinter der Auffassung des Kollegen, das er die Dienste nicht antreten kann, weil er sonst gegen andere rechtliche Vorschriften verstösst.
Sein Arbeitsvertrag selbst ist zwar im Teilzeitbereich, sieht aber keine konkreten Grenze an der Stundenzahl nach oben, obwohl die Ausgangssituation hinlänglich seit 2007 bekannt ist.
Die Frage ist kann durch diese Situation der AG gegen diesen arbeitsrechtlich Vorgehen und was hat er zu rechnen.

Gruss Tobistef