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Nichtantreten von Diensten aufgrund überschreitung Stundenzahl eines BRM

T
Tobistef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir habem in einem 7 er Betriebsrat einen sehr loyalen Kollegen der als erster Nachrücker, sehr oft und ständig aktiv bei und in der BR-Arbeit tätig ist. Da er als Teilzeitbeschäftigter auf 400.- Basis nur eine begrenztes Stundenkonto hat und nicht mehr als 42 Stunden beschäftigt werden darf, da er sonst in der Bereich der sozialversichrungpflicht kommt, hat er in diesem Monat, aufgrund seiner Betriebsrattätigkeit, diese Stundenzahl frühzeitig erreicht. Er teilte dem AG 8 Tage vorher mit, das er die letzten zwei Dienste nicht wahrnehmen kann, weil er ansonsten das zulässige Stundenzahl überschreite und sozialversicherungspflichtig wird. Der AG bestand aber darauf das er dort arbeitet, obwohl eine umdisponierung möglich gewesen wäre. Da es für unseren Kollegen, aufgrund seines Hauptamtlichen beamtenrechtlichen Status nicht erlaubt war, in die sozialversichrungspflicht zu kommen, musste er bzw. hat er die Dienste nicht angetreten. Der BR steht hinter der Auffassung des Kollegen, das er die Dienste nicht antreten kann, weil er sonst gegen andere rechtliche Vorschriften verstösst. Sein Arbeitsvertrag selbst ist zwar im Teilzeitbereich, sieht aber keine konkreten Grenze an der Stundenzahl nach oben, obwohl die Ausgangssituation hinlänglich seit 2007 bekannt ist. Die Frage ist kann durch diese Situation der AG gegen diesen arbeitsrechtlich Vorgehen und was hat er zu rechnen.

Gruss Tobistef

1.06008

Community-Antworten (8)

B
BerndS

29.11.2012 um 23:54 Uhr

Ich erinnere mich an mein BetrVG 2 Seminar , In der der Anwalt meinte;" wenn das Gremium tagt, ist es keine arbeitszeit".

Zumindest im Zusammenhang mit Arbeitsschutzgrsetz. Stichwort: Ruhezeit.

T
tobistef

30.11.2012 um 00:12 Uhr

Frage: was hat dein Beitrag zu bedeuten zum eigentlichen Sachverhalt????

R
Roxxx

30.11.2012 um 00:40 Uhr

Du schreibst:

„ Da er als Teilzeitbeschäftigter auf 400.- Basis nur eine begrenztes Stundenkonto hat.....“

„Da es für unseren Kollegen, aufgrund seines Hauptamtlichen beamtenrechtlichen Status nicht erlaubt war,....“

Beides ok. , aber ich frage mich gerade wie das zusammen passt , verbeamteter 400 - € - Jobber ???

Egal, deine Frage beantwortet sich durch § 37 (3), der AG wusste rechtzeitig Bescheid und hätte den Zeitausgleich ermöglichen müssen.

BerndS hat aber auch Recht, BR ist ein Ehrenamt § 37 (1), bei der geringen Stundenzahl deines Kollegen sollte auch mal eine Stunde ohne Gegenleistung möglich sein. Ob ein Richter den Sachverhalt nach (1) oder (3) entscheiden würde, weis ich nicht, aber vielleicht hat jemand anderes hier ein passendes Urteil parat.

G
gironimo

30.11.2012 um 10:24 Uhr

.. auchdie ehrenamtlichen Zeiten auszuzahlen würde den Betroffenen in die gleiche Situation bringen.

mal eine Stunde ohne Gegenleistung möglich sein<

Diese These vertrete ich nun schon mal gar nicht - insbesondere bei einem 400,- - Job.

Man kann die Sache von verschiedenen Seiten anpacken. Ich würde den Kollegen (sofern er es wünscht) als BR direkt unterstützen und mit dem AG das Benachteiligungsverbot für BRs, die Mitbestimmung des BR bei der Dienstplangestaltung und die Verpflichtung des AG sich an gesetzliche Vorgaben zu halten ( und die beginnen hier ja schon bei den Grundsätzen von Treu und Glauben und Recht und Billigkeit) diskutieren

K
Kölner

30.11.2012 um 10:28 Uhr

@all ...wollen wir mal hoffen, dass der Betrieb, indem der Beamte als GfB arbeitet, nicht ein Arbeitszeitkonto hat. Einfach nicht zu Erscheinen, wenn man - aus seiner persönlichen Sicht zu viele Stunden im Monat bereits gearbeitet hat - halte ich für gefährlich. Zumal man im Laufe eines Jahres bei unvorhersehbaren Ereignissen sogar ungestraft zweimal ÜBER 400 Euro verdienen darf

B
BRMetall

30.11.2012 um 14:33 Uhr

Die Tätigkeiten im Mandat (Ehrenamt) sind rechtlich keine Arbeit. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie eben nicht unters ArbZG fallen. Daher kann durch Mandatswahrnahme diese Grenze nicht verletzt werden.

Dieses auch nicht, weil es ja sonst das Recht ein Mandat wahzunehmen beschränken würde.

@Roxxx Der Betroffene ist Beamter und macht eine Zweitjob bei einem anderen AG vermute ich. Da muss aber eine Erlaubnis des Dienstherrn als Beamter für den Zweitjob vorliegen.

R
Roxxx

30.11.2012 um 16:52 Uhr

@ BRMetall

als Beamter zahlt er keine Steuern, für den400 € Job zahlt der AG pauschal Steuer und SV, alles klar, so passt's.

@ gironimo

ich bin von den 42 Std. im Monat ausgegangen, da würde ich nicht auf eine halbe Stunde schauen, hat er noch einen normalen (Vollzeit)job sieht die Sache etwas anders aus. Ich persönlich schreibe allerdings nicht jede halbe Stunde, die ich gelegentlich vor oder nach der Arbeit (bin Schichtler) für den BR tätig bin, extra auf.

Gruß, Ro

B
BRMetall

02.12.2012 um 11:51 Uhr

@Roxxx

als Beamter zahlt er keine Steuern,...??? Wo hast Du denn diesen Unsinn her?? Klar müssen Beamte ihr Gehalt versteuern. Sie müssen sogar schon immer ihre Pensionen auch voll versteueren. Ja, Beamte müssen keine Beiträge zur Deutschen Renten und Arbeitslosenversicherung zahlen. Dafür bekommen sie aber auch keine Rente oder kein Arbeitslosengeld. Also aus diesen beiden (Sozial)Versicherungen zu denen sie keine Beiträge zahlen beziehen sie auch keine Leistungen.

...Ich persönlich schreibe allerdings nicht jede halbe Stunde, die ich gelegentlich vor oder nach der Arbeit (bin Schichtler) für den BR tätig bin, extra auf. das ist ggf lobenswert, doch so geht es vielen BRM so

Aber nochmals den Hinweis, BR-Tätigkeit ist keine Arbeit, es ist das wahrnehmen eines Ehrenamtes.

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