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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tag der Gesundheit

L
Lexipedia
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Gremium ist folgende Frage aufgetaucht. Es wird ein Tag der Gesundheit im Januar geplant. Hier soll den Mitarbeitern freiwillige Untersuchungen angeboten werden. Es geht über Blutdruck- und Venenmessung bis zum Errechnen des biologischen Alters. Die Untersuchungen finden während der Arbeitszeit statt und sind freiwillig. Auch erfährt der AG kein Ergebnis. Gibt es hier eine Mitbestimmung oder nicht?

Währe für konstruktive Informationen dankbar.

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Community-Antworten (4)

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rolfo

28.11.2012 um 16:03 Uhr

Mir stellt sich hier die Frage, was wollt ihr mitbestimmen. Der AG bietet freiwillig eine Gesundheitsuntersuchung während der Arbeitszeit an, die Kollegen können freiwillig teilnehmen, der AG erfährt kein Ergebnis. Ist doch alles bestens. Es gibt nicht viele AG von der Sorte. Wenn ich AG wäre, und der BR pocht auf irgendwelche Mitbestimmungsrechte, was denkst du was ich machen würde?

R
ramalg

28.11.2012 um 21:35 Uhr

Wer führt die Untersuchung durch? Ein Arzt oder ...? Letztlich sind das Untersuchungen, die man in vielen Apotheken ebenfalls kostenlos angeboten bekommt. Auch wenn das Ergebnis selbst nicht mitgeteilt wird, so erfährt Chef evtl. wer überhaupt das Angebot wahrnimmt...

V
Valdi

29.11.2012 um 01:24 Uhr

Bei uns gibt es schon lange solche Gesundheitstage. Es ist mir nicht bekannt das wir Mitbestimmung deswegen haben. Es ist anonym. Als ich den Lungentest machte habe ich nicht mal meinen Namen oder Bereich angegeben. Ohne Probleme wurde der Test gemacht. Bei uns gibt es auch die Grippeimfung sowie Blutspenden. Sollte jemand hier irgentwo Mitbestimmung erkennen, der melde sich bitte .

P
Petrus

29.11.2012 um 14:13 Uhr

Gibt es hier eine Mitbestimmung oder nicht?

Eine freiwillige nach §88 Nr. 1 sicherlich. Eine verpflichtende MB könnte man nach §87 (1) Nr. 6+7 könnte man konstruieren - die läuft aber auch nur darauf hinaus, dass der ArbGeb in der BV schriftlich erklärt:

  • ob die Aktion was mit §3(1) Nr. 2 ASiG zu tun hat
  • welche Untersuchungen angeboten werden sowie

Die Untersuchungen finden während der Arbeitszeit statt und sind freiwillig. Auch erfährt der AG kein Ergebnis.

Oder er die Aktion lässt, weil's ihm zu blöd ist.

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