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Ordnung im Betrieb/ Abmahung mit fraglicher Beweiserbringung

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drehedurch
Jan 2018 bearbeitet

Ordnung im Betrieb/ Abmahung mit fraglicher Beweis erbrinung. Hallo, bei uns ist leider der Karnewall etwas verspätet eingetroffen, andres kann ich mir diesen Antrag nicht Erklären.Der AG will das wir über das Thema Ordnung im Betrieb Beraten es geht um sdas Tehma steh Pinkler auf Firmen Toiletten ! Das meint der ernst, er sagt das er es nicht länger hin nimmt das vor den Toiletten ( oder meint er die Becken) Urin Pfützen sind. Es gab zahlreiche Beschwerden auch von Kunden ( Toilette wird zusammen verwendet) Ein Personalklo ist Bautechnisch nicht möglich. Die frage wie er das gedenk zu Saktionieren Beantwortete er wie immer und üblich (Also Abmahnung o Kündigung) [Beugehaft darf er noch nicht durchführen] Natürlich war gleich die Frage der Beweislast gegeben, hier bei sagt er na dann eben ausssage gegen aussage und im zwifel für den Meldenden ! Die Kollegen sind zu recht etwas Verwundert, allerdings nicht das der Alte das macht und auch fertig bringt sondern eher weil keiner so Recht weis wie wir damit umgehen sollen. Einige Kollegen lassen sich das Saubere Verlassen der Örtlichkeit schon Bestätigen. Bilder gehen auch schon rum... Es ist absurd und völlig kontraproduktiv aber alle machen mit unglaublich.Dem Rest BR fällt nichtsd besseres ein als ein Antrag zu stellen auf ein Sperates und Abschiesses Bares BR Klo. Ich frage mich immer mehr ob es hier noch um die Sache oder andre dinge geht. Hilfe Bitte

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Community-Antworten (6)

M
meckerziege

28.11.2012 um 14:41 Uhr

Die Beweislast liegt meiner Meinung nach beim AG - denn Mitarbeiter und Kunden benutzen die Tois gemeinsam. Eventuell muß der AG eine Reinigungskraft für diese Geschichte einstellen, denn das Erscheinungsbild des ganzen Betriebes wird beeinträchtigt. Hat er auch schon mal daran gedacht, dass eure Kunden danebenpinkeln?? Wie will er etwas beweisen? Mit Videoüberwachung? Ein absolutes NO GO!! Darüber beraten, okay! Eigene Mitarbeitertois wären eine Lösung, die dann abgeschlossen werden können - aber nicht alleine für den BR. Abmahnung ist hier wohl nur eine Drohgebärde! Wen denn? Auch die Kunden?

L
Lotte

28.11.2012 um 14:53 Uhr

drehedurch, so lange der AG und die KollegInnen keine anderen Sorgen haben... Man könnte auch über eine Betriebsbuße nachdenken: 14 Tage Klo putzen, Essen für alle kochen, Schuhe putzen, zum Toilettengang nach draußen gehen.... ;-)

Nee, das ist ärgerlich, aber nur durch seperate Personaltoiletten und regelmäßige Reinigung zu lösen. Gibt es denn jeweils nur eine Toilette für Männer und Frauen? LG Lotte

G
gironimo

28.11.2012 um 15:07 Uhr

Ich empfehle die Einigungsstelle. Natürlich mit mindestens drei Beisitzern pro Partei, Rechtsberatung und Sachverständigen.

Ich glaube auch, dass man das Problem mit einer Betriebsvereinbarung kaum lösen wird.

R
rolfo

28.11.2012 um 16:06 Uhr

Jeder, der pinkeln geht nimmt sich als Zeuge einen Kollegen mit, wäre doch auch ne Möglichkeit. Und dass die zwei Kollegen nicht gemeinsam auf den Boden pinkeln geht noch jemand von der Geschäftsleitung mit.

T
Tanzbär

28.11.2012 um 17:38 Uhr

Videoüberwachung! Eine Kamera von schräg oben, Totale, die zweite Kamera in DER Höhe, Großaufnahme!

N
Nubbel

28.11.2012 um 18:57 Uhr

ein typisches männerproblem! Ich wundere mich, dass sich eine frau darüber lustig macht.

Das meint der ernst, er sagt das er es nicht länger hin nimmt das vor den Toiletten ( oder meint er die Becken) Urin Pfützen sind.

das würde ich auch ernst meinen, unhygienischer geht es nicht. Statt sich lustig zu machen solltet ihr als br mal über die reinigungskräfte nachdenken.

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