Abmahung durch den Betriebsrat?
Kann der Betriebsrat der Geschäftsführung und dem Personalrefferenten Abmahnungen erteilen?
Community-Antworten (9)
19.09.2009 um 13:23 Uhr
@Mattenfux Klar. Bringt zwar nix, da es keinerlei rechtliche relevanz hat. Macht aber einen Höllenspass.
19.09.2009 um 14:29 Uhr
@Immie
Bringt zwar nix, da es keinerlei rechtliche relevanz ... kann man so nicht grundsätzlich sagen. Denn Arbeitsrichter haben es ganz gerne, wenn BR vor Klagen alle anderen Wege/Mittel versuchen eine Regeluneg/ Einigung zu erreichen. Wenn als der BR den AG vorher auch "schriftl.) zu korrektem Verhalten auffordert und dann auch ggf. beim zewiten Schreiben "Abmahnung" dieses als Abmahnung kennzeichnet um so deutlich zu machen, dass er das Verhalten des AG nicht akzeptiert und ggf. als nächstes dann der Klageweg folgt.
Das Wort "Abmahnung" verdeutlicht, dass der BR das Verhalten/ Handeln des AG so nicht akzeptiert und, dass sollte er sich nicht rechtskonform verhalten dann die weiteren Schritte folgen.
PS: kenne diese Aussagen so von Arbeitsrichtern.
19.09.2009 um 15:28 Uhr
@erwin Es wird aber nicht aussagekräftiger/bedeutungsvoller - trotz Deiner Aussage - mit der 'rechtlichen Relevanz'!
19.09.2009 um 16:19 Uhr
@Kölner
...nicht ganz so, bei solcher Vorgehens-/Handlungsweise des BR hat er positiver Chancen, dass ein Richter dem Antrag des BR im Rahmen eines Beschlussverfahrens folgt. Da Richter AG welche hartnäckig gegen Gesetze handlen auch nicht mögen. Vielleicht auch wegen der Arbeit die hier dann auf sie zu kommt ;-)
19.09.2009 um 18:23 Uhr
@erwin Du willst nicht verstehen, oder? Obwohl die Abmahnung eventuell hilfreich sein kann, einen Arbeitsrichter in die gewünschte Richtung denken zu lassen... würde sie für sich genommen, keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.
19.09.2009 um 18:42 Uhr
@erwin Was ja klar ist, wenn man bedenkt, was eine Abmahnung als solches ist oder besser gesagt darstellt ;-)
19.09.2009 um 18:58 Uhr
Bevor man den AG abmahnt, sollte man sich mit der betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung und der individualrechtlichen Abmahnung näher befassen. Denn hier greift keine von beiden. Der BR kann den AG nur auf seine Pflichtverletzung hinweisen, am besten schriftlich, sollte er nicht reagieren kann man weitere Schritte unternehmen.
19.09.2009 um 21:44 Uhr
@ridgeback Aber die Reaktion ist klasse, wenn du schreibst ...mahnen wir Sie hiermit ab! Unser Chef wollte die "Abmahnung" gerichtlich überprüfen lassen;-) Leider hat sein Anwalt abgeraten. Und wir hatten uns schon soooo gefreut:-(
20.09.2009 um 01:25 Uhr
Immie denkst Du das ist der richtige Weg?
Verwandte Themen
Ordnung im Betrieb/ Abmahung mit fraglicher Beweiserbringung
ÄlterOrdnung im Betrieb/ Abmahung mit fraglicher Beweis erbrinung. Hallo, bei uns ist leider der Karnewall etwas verspätet eingetroffen, andres kann ich mir diesen Antrag nicht Erklären.Der AG will das w
Beschwerde beim Betriebsrat über Abmahnung
ÄlterHallo liebe Kollegen, eine Mitglied unseres Betreibsrates hat eine Abmahnung erhalten weil er einen Arbeitskollegen beleidigt hat. Das Betreibsratsmitglied ist mit der Abmhanung nicht einverstand
In einer Beschwerde sind Sachverhalte nachweislich unwahr
ÄlterHallo leibe Kollegen, in einem Beschwerdefall, haben sich die schriftlich in der Beschwerde geschriebenen Inhalte als nachweislich unwahr erwiesen. Dabei geht es um Aussagen die ein Arbeitskollege
ERmahnung ABmahung
ÄlterDarf der Arbeitgeber, Mitarbeiter von einer Abteilung ERmahnung und die von der Anderen Abteilung ABmahnen für den gleichen Fehler ?
Antrag auf Abmahnung durch den BR
ÄlterLiebe Kollegen, wir haben in unserem Unternehmen den Fall, dass sich ein Teamleiter oftmals daneben benimmt. Hier geht es um Aussagen gegen Menschen mit Migrationshintergrund als auch das Herabwürdige