Erstellt am 19.09.2009 um 11:23 Uhr von Immie
@Mattenfux
Klar. Bringt zwar nix, da es keinerlei rechtliche relevanz hat.
Macht aber einen Höllenspass.
Erstellt am 19.09.2009 um 12:29 Uhr von erwin
@Immie
>> Bringt zwar nix, da es keinerlei rechtliche relevanz ...
kann man so nicht grundsätzlich sagen. Denn Arbeitsrichter haben es ganz gerne, wenn BR vor Klagen alle anderen Wege/Mittel versuchen eine Regeluneg/ Einigung zu erreichen. Wenn als der BR den AG vorher auch "schriftl.) zu korrektem Verhalten auffordert und dann auch ggf. beim zewiten Schreiben "Abmahnung" dieses als Abmahnung kennzeichnet um so deutlich zu machen, dass er das Verhalten des AG nicht akzeptiert und ggf. als nächstes dann der Klageweg folgt.
Das Wort "Abmahnung" verdeutlicht, dass der BR das Verhalten/ Handeln des AG so nicht akzeptiert und, dass sollte er sich nicht rechtskonform verhalten dann die weiteren Schritte folgen.
PS: kenne diese Aussagen so von Arbeitsrichtern.
Erstellt am 19.09.2009 um 13:28 Uhr von Kölner
@erwin
Es wird aber nicht aussagekräftiger/bedeutungsvoller - trotz Deiner Aussage - mit der 'rechtlichen Relevanz'!
Erstellt am 19.09.2009 um 14:19 Uhr von erwin
@Kölner
...nicht ganz so, bei solcher Vorgehens-/Handlungsweise des BR hat er positiver Chancen, dass ein Richter dem Antrag des BR im Rahmen eines Beschlussverfahrens folgt. Da Richter AG welche hartnäckig gegen Gesetze handlen auch nicht mögen. Vielleicht auch wegen der Arbeit die hier dann auf sie zu kommt ;-)
Erstellt am 19.09.2009 um 16:23 Uhr von Immie
@erwin
Du willst nicht verstehen, oder?
Obwohl die Abmahnung eventuell hilfreich sein kann, einen Arbeitsrichter in die gewünschte Richtung denken zu lassen...
würde sie für sich genommen, keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.
Erstellt am 19.09.2009 um 16:42 Uhr von DonJohnson
@erwin
Was ja klar ist, wenn man bedenkt, was eine Abmahnung als solches ist oder besser gesagt darstellt ;-)
Erstellt am 19.09.2009 um 16:58 Uhr von ridgeback
Bevor man den AG abmahnt, sollte man sich mit der betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung und der individualrechtlichen Abmahnung näher befassen.
Denn hier greift keine von beiden.
Der BR kann den AG nur auf seine Pflichtverletzung hinweisen, am besten schriftlich, sollte er nicht reagieren kann man weitere Schritte unternehmen.
Erstellt am 19.09.2009 um 19:44 Uhr von Immie
@ridgeback
Aber die Reaktion ist klasse, wenn du schreibst
...mahnen wir Sie hiermit ab!
Unser Chef wollte die "Abmahnung" gerichtlich überprüfen lassen;-)
Leider hat sein Anwalt abgeraten. Und wir hatten uns schon soooo gefreut:-(
Erstellt am 19.09.2009 um 23:25 Uhr von Uranos
Immie
denkst Du das ist der richtige Weg?