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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verhalten bei Abmahnungen - BITTE DRINGEND UM ANTWORT!!!

T
twingirl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an die erfahrenen Betriebsräte.

um 11.30 Uhr wird es ein Personalgespräch zwischen GL, Abt.-Leiter und einer MA von uns geben, die in diesem Gespräch eine Abmahnung erhalten wird (offiziell wissen wir aber nichts davon).Die MA wird einen Kollegen vom BR zu diesem Gespräch mitnehmen. Wie müssen/dürfen/sollen wir uns während dieses Gespräches verhalten?

Zur Sachlage: Die Kollegin (seit 24 Jahren im Unternehmen) ist Halbtagskraft und wurde eine viertel Stunde vor ihrem Feierabend von der GL gebeten noch Kopierarbeiten zu erledigen. Sie lehnte mit dem Verweis auf eine noch dringend zu erledigende Sache auf ihrem Schreibtisch ab und schlug vor, sich der Leasingkräfte (Schreibkräfte) zu bedienen. Das wurde von der GL abgelehnt. Diese bestand darauf, dass es unbedingt von unserer MA erledigt werden sollte. Weiterhin sollte sich die Kollegin schriftlich dazu äußern, warum sie diese Kopierarbeiten nicht erledigen kann.

Der GL kündigte dem Abt.-Leiter an die Kollegin abzumahnen.

Der Abt- Leiter hatte am selben Tag eine Schulung zum Thema Kündigungen/Abmahnung und nutzte sofort die Gelegenheit den referierenden RA (der eigene Firmenanwalt) zu Fragen, ob hier eine Abmahnung gerechtfertigt ist. Dieser verneinte das mit dem Argument, wenn dem Unternehmen dadurch kein größerer Schaden entstanden ist, hat sich die Kollegin richtig verhalten.

Die Abmahung kommt jetzt trotzdem und gleich gibt es das bereits erwähnte Personalgespräch. Wir haben hierzu noch keine Erfahrungen und vielleicht kann uns einer von euch sagen, wie eure Erfahrungen sind.

Vielen Dank schonmal.

Viele Grüße twingirl

1.64309

Community-Antworten (9)

B
Blumentopf

27.07.2010 um 12:05 Uhr

Hallo Twingirl,

in diesen Gespräch wird der MAin sicher nur die Abmahnung vorgelegt und erläutert. Wirklich machen würde ich in diesem Gespräch nichts. Einfach anhören und mitnehmen. Bei uns in der Firma schreibt der MA dann eine Gegendarstellung und gibt diese dem BR zur Aufbewahrung (niemals an den GL geben). Falls ihr euch unsicher seit, dann könnte die Frau noch bei ihrer Rechtsschutz oder ihr bei der Gewerkschaft anfragen. Ich schätze aber mal, dass es hieraus keine weitreichenden Folgen gibt.

T
twingirl

27.07.2010 um 12:22 Uhr

Hallo Blumentopf,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Warum darf die GL die Gegendarstellung denn nicht erhalten? Meinem Verständnis nach, ist das Ziel doch, die Abmahnung abzuwenden.

Wir verstehen die Abmahung (hier hätte als 1. Reaktion durchaus eine Rüge oder Verwarnung gereicht) als kündigungsvorbereitende Maßnahme. Weiterhin vermuten wir dass hier ganz gezielt nach einer Möglichkeit gesucht wird, eine Halbtagskraft zu entlassen, um sie durch eine Vollzeitkraft zu ersetzen.

Viele Grüße twingirl

G
geploeg

27.07.2010 um 12:27 Uhr

Ich würde hier den Ball flach halten. Wie der RA schon richtig gesagt hat wird diese Abmahnung einer gerichtlichen Überprüfung im Kündigungsfall sicherlich nicht Stand halten. Daher Abmahnung akzeptieren und die Sache abhaken.

R
rainerw

27.07.2010 um 12:43 Uhr

Ich würde versuchen die Sachlage so darzulegen das sie die Kopierarbeiten ja nicht Grundsätzlich abgelehnt hat, sondern das es nur ein Vorschlag ihrerseits war um auch beide Sachen noch bis Feierabend erledigt zu haben. Ein kleines Wort der Entschuldigung das sie es ein wenig anders gesehen hat als der Vorgesetzte und ob man es nicht bei einer mündl. Ermahnung belassen kann.

P
peters

27.07.2010 um 13:28 Uhr

Ich finde, man muss das immer im Einzelfall sehen. Eine Gegendarstellung kann den Arbeitgeber animieren, die Abmahnung zu korrigieren oder einen neuen Grund zu suchen. sie kann aber auch erfolgreich sein und die Sache vom Tisch bringen. Wie schon beschrieben: im Gespräch würde ich mich zurückhalten.

D
DonJohnson

27.07.2010 um 14:56 Uhr

Ich bin mir nciht mal sicher, ob diese Abmahnung nciht doch gerechtfertigt ist...

Bitte bedenkt, dass nicht die AN bestimmen was wichtig ist oder nciht, sondern deren Vorgesetzten...

Aus diesem Grund könnte man sogar darüber fachsimpeln, ob hier eine Arbeitsverweigerung vorliegt...

T
Tanzbär

27.07.2010 um 15:15 Uhr

Ich habe mir sagen lassen, es soll noch irgendwo Mitarbeiter geben, die mitdenken und nicht ausschließlich Dienst nach Vorschrift machen.

R
rkoch

27.07.2010 um 15:20 Uhr

Wir verstehen die Abmahnung als kündigungsvorbereitende Maßnahme.

Nur zum Verständnis: Eine Abmahnung ist niemals eine "kündigungsvorbereitende Maßnahme" (wohl aber u.U. die Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung). Mit der Abmahnung VERZICHTET der AG aber ausdrücklich auf eine Kündigung wegen eines beanstandeten Sachverhaltes. Dabei muss der bemängelte Sachverhalt PRÄZISE beschrieben werden. Eine pauschale Aussage wie z.B. "sie haben einer Anweisung nicht Folge geleistet" ist wertlos. Schließlich muss für den Wiederholungsfall eine Kündigung ANGEDROHT werden. Damit kann der AG nur dann auch noch kündigen, wenn der AN den selben (oder sehr artverwandten) Fehler noch einmal macht. Kündigt er ohne das der AN den Fehler wiederholt hat, ist die Kündigung unwirksam. Aber wenn der AN den Fehler weiterhin macht, ist er selber Schuld, er ist ja GEWARNT. Also wird die Kollegin künftig einfach auf Anweisung die Kopierarbeiten (oder sonstige Hilfsdienste) ohne Widerrede (wenn auch mit dem Hinweis das dann andere Arbeit liegen bleibt) machen und ihre eigentliche Arbeit liegen lassen. Damit ist der Abmahnung genüge getan und eine Kündigung steht nicht zur Diskussion.

Abgesehen davon muss der in der Kündigung bemängelte Sachverhalt vom AN auch überhaupt beeinflußbar sein, das ist hier aber der Fall. Insofern wird die Abmahnung sicher bestand haben. Ob ein derart kleiner Verstoß (noch dazu mit guter Absicht - wichtige Aufgaben) am Ende dann als Kündigungsgrund reicht - wer weiß? Schließlich muss die Kündigung verhältnismäßig sein, da spielt u.a. die Betriebszugehörigkeit, usw. mit rein.

D
DonJohnson

27.07.2010 um 15:23 Uhr

Tanzbär Stimmt, aber in vielen Firmen werden mitdenkende AN nicht gewünscht - zumindest nicht in allen Positionen. Weiterhin kann ja ruhig mitgedacht werden in diesem vorliegenden Fall. Wenn dann aber der Vorgesetzte sagt "nein, sie machen das" hat der AN das zu machen und fertig. Der AG oder seine Erfüllungsgehilfen haben nunmal das letzte Wort und brauchen die Entscheidung nicht zu kommentieren bzw erklären.

Und hinter diesem Hintergrund könnte man in der Tat eine Arbeitsverweigerung in das Verhalten reininterpretieren...

Ich als AG oder Erfüllungsgehilfe hätte keine Lust jede meiner Entscheidungen mit allen AN zu diskutieren...

Das aber nur so nebenbei...

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