Erstellt am 20.03.2009 um 17:46 Uhr von Joachim_N
Hallo,
du solltest das ganze erst mal als Beschwerde auf die Tagesordnung setzen und deine Kollegen auffordern eine Beschwerde bei der Gl zu beschließen.
Sollte es danach wieder vorkommen das ganze sofort wieder auf die Tagesordnung aber diesmal als Beschwerde mit Androhuing des §119/3.
Dann hast du was in der Hand wenn du bei einem weiteren Vorkommniss eine Anzeige nach §119/3 machst.
Gruß Joachim
Erstellt am 20.03.2009 um 20:38 Uhr von nicoline
@fbarnick
*Ist das schon Mobbing oder bin ich überempfindlich*
Wikipedia sagt dazu:
Mobbing oder Mobben (von englisch to mob „anpöbeln, angreifen, bedrängen, über jemanden herfallen“ und mob „Meute, Gesindel, Pöbel, Bande“) steht im engeren Sinn für „Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, den Betroffenen aus dem Betrieb hinauszuekeln.“ Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, einen Kollegen ständig zu schikanieren, quälen und verletzen,beispielsweise in der Schule (Mobbing in der Schule), am Arbeitsplatz, im Sportverein, im Altersheim oder im Gefängnis. Typische Mobbinghandlungen sind Verbreitung falscher Tatsachen, Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation oder ___ständige Kritik an der Arbeit.___
und hier kannst Du auch noch mal schauen: (Link kopieren und einfügen)
http://www.dgb.de/themen/mobbing/mobbing.htm
http://www.haufe.de/SID121.Le4BvUnD8XA/oeffentlicher-dienst/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1224056496.44#targetFour