Erstellt am 26.11.2006 um 12:28 Uhr von Fayence
Hat Dir die letzte Antwort auf exakt diesselbe Frage nicht gefallen? Oder warum ist der Beitrag gelöscht?
Der Kollege soll sich postwendend an einen Anwalt wenden und eine Kündigungsschutzklage einreichen!
"Ist eine Kündigung in der Probezeit ohne Zustimmung des Personalrates wirksam?"
Und noch immer gilt der Verweis auf den §79 Abs. 4 BPersVG oder §82 Abs.4 LPersVG).
Erstellt am 27.11.2006 um 17:43 Uhr von Rattle
hallo,
habe jetzt keine quelle zur hand.
bin mir aber ziehmlich sicher das im ersten halben jahr ohne angaben von gründen gegenseitig gekündigt werden kann.
auch bei angeblichen unbefristeten arbeitsverhältnissen in den ersten sechs monaten, kann sein das eine zwei wochen frist für die kündigung eingehalten werden muss?
außerdem gilt erstmal die schriftliche abmachung, weshalb der arbeitgeber auch eine 6 monatige probezeit gesetzt hat (das war ganz schön schlau).
mfg
nachtrag:
hab jetzt mal ne quelle gefunden die das aussagt was ich meine, aus dem kündigungsschutzgesetz.
"Allgemeiner Kündigungsschutz
§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist."
oder ist es ein BAT-Arbeitsvertrag und ich liege voll daneben, dann sorry :-)
dann würde das hier greifen:
Grundzüge des BAT - wichtige §§ für angestellte Lehrerinnen und Lehrer
§ 5 Probezeit
Für unbefristete Arbeitsverhältnisse gilt: Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit, es sei denn, dass im Arbeitsvertrag auf eine P. verzichtet worden ist. Bei Lehrern im Angestelltenverhältnis wird nach etwa 4 Monaten eine Beurteilung erstellt, bei der mindestens die Note 4 erzielt werden muss, damit die Bewährung erreicht ist. Eine Nicht-Eignung muss festgestellt werden!
Folge: Entlassung oder Verlängerung der Probezeit (wie auch Beamte).
Erstellt am 27.11.2006 um 18:35 Uhr von harald
keine ahnung vom personalrat bei betrieben mit betriebsrat ist eine kündigung auch in der probezeit ohne anhörung unwirksam
Erstellt am 27.11.2006 um 23:01 Uhr von Fayence
@ Rattle
Ich halte diesen AG eher für ganz schön dämlich!
Dein Bemühen in allen Ehren, aber Du hast nicht rein zufälligerweise überlesen, dass der befristete AV für 3 Monate abgeschlossen worden ist und zugleich eine Probezeit von 6 Monaten? Und, und, und...
P.S.
Frage mich, ob hier der §305c BGB in Frage kommen würde.
Erstellt am 28.11.2006 um 19:13 Uhr von Rattle
hallo, Fayence
hab schon ganz gespannt auf deine oder die von ramses2 kritischen meinungen gewartet :-)
irgendwas is ja immer *lol*
aber richtig aussagekräftig ist dein post auch nicht...........
mfg