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Fragen zur Ordnung im Betrieb

B
brkw
Jan 2026 bearbeitet

Hallo!

Wir als Betriebsrat haben ein Problem zum Thema "Ordnung im Betrieb"

Wir sind ein Papierverarbeitender Betrieb. In der Technik benutzen immer mehr Kolleginnen und Kollegen ihre Handys zum Musikhören wärend sie an laufenden Maschinen arbeiten.

Wir weisen einzelne Personen darauf hin, dass dieses nicht in Ordnung sei, da wir zu Zeit auch eine hohe Reklamationsrate zu verzeichenen haben.

Das Problem ist, dass selbst die Vorgesetzten und die Geschäftsleitung warum auch immer keinen Handlungsbedarf sehen.

Jetzt wollen wir als BR ja nicht als Polizei auftreten geschweige denn ein Verbot von uns aus einleiten.

Wie sieht die arbeitsrechtliche Situation aus ?

Wir können weder in der Arbeitsstättenverordnung noch im Arbeitsschutzgesetz etwas eindeutiges zu diesem Thema finden.

Wäre schöon wenn wir eine Antwort erhalten.

3.58507

Community-Antworten (7)

M
Mona-Lisa

14.09.2006 um 10:53 Uhr

brkw, Musik hören während man an Maschinen arbeitet, ist an sich doch kein Problem!

"Wir weisen einzelne Personen daraufhin, dass dieses nicht in Ordnung sei, da wir zu Zeit auch einen hohe Reklamationsrate zu verzeichenen haben." Also, ich würde als BR mir niemals das Recht (du bist nicht Weisungsbefugt) herausnehmen, meine Kollegen "zurecht zu weisen". Vor allem nicht mit dem Zusatz, die Reklamationsrate sei hoch. Der AG ist demnach gar nicht der gleichen Meinung wie du! Die Reklamationen werden wohl einen anderen Hintergrund haben!

W
Waschbär

14.09.2006 um 18:48 Uhr

@ brkw,

Ihr seit echt nett, solche BRler wünscht sich mein AG schon lange....

O.K es ist gut das ihr euch um d. Betieb sorgen macht.

ABER das und das durch setzen der UVV ...

ist sache vom AG.

Wenn es ihm nicht sört das die Mitarbeiter bei der Arbeit "Schlampen" bitte, sein problem.

F
Fayence

15.09.2006 um 11:00 Uhr

brkw,

an der "mangelnden Qualität" würde ich als BR auch nicht aktiv ansetzen wollen. Aber wie steht es mit dem Punkt "Arbeitssicherheit"?

B
brkw

18.09.2006 um 15:45 Uhr

Vielen Dank für die Antworten.

Uns ist natürlich klar, dass wir als BR die Kolleginnen und Kollegen nicht massregeln wollen und ihnen diese Freiheit natürlich gönnen.

Wenn es anders wäre würden wir ja gar nicht an dieses Forum schreiben.

Eigentlich wollen wir die Kolleginnen und Kollegen nur vor sich selbst schützen. Was ist denn wenn ein gesamter Auftrag in die Hose geht und der Kollege oder die Kollegin dieses verursacht hat wärend laufender Musik im Ohr?

Grob fahrlässige Handlung mit Resgresansprüche ???????

Wir haben jetzt entschieden erstmal garncht zu handeln.

Wir sind ja auch nicht in letzter Konsequenz verantwortlich.

AK
Annika K.

08.01.2026 um 08:16 Uhr

"Jetzt wollen wir als BR ja nicht als Polizei auftreten geschweige denn ein Verbot von uns aus einleiten."

Doch genau das sollte man machen! Es geht auch um Sicherheit. Gerade bei Arbeit mit Maschinen, muss eine Gefahr die vielleicht mit Geräuschen verbunden ist, rechtzeitig bemerkt werden können. Ferner braucht niemand an so einem Arbeitsplatz ein privates Smartphone, ein Verbot solches mit zu bringen, wäre also auch angebracht.

Mit deiner Einstellung solltest du mal deine Position dringend überdenken. Die offensichtlich auch nicht anders ist, als die der anderen Verantwortlichen im Unternehmen.

X
XYZ68

08.01.2026 um 09:13 Uhr

Das Thema gehört in den Arbeitssicherheitsausschuss. Dort sollte es geprüft werden und geschaut werden was nötig und was möglich ist. Es gibt auch Kopfhörer, mit denen man die Umgebung noch wahrnehmen kann. Was die Qualität angeht, da scheint der Arbeitgeber ja keine Bedenken zu haben.

C
celestro

08.01.2026 um 10:02 Uhr

"Mit deiner Einstellung solltest du mal deine Position dringend überdenken."

Und Du solltest demnächst erst einmal auf das Datum achten ... das Thema ist 19 Jahre alt und ist für die Beteiligten wohl längst "Geschichte".

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