Erstellt am 14.09.2006 um 08:53 Uhr von Mona-Lisa
brkw,
Musik hören während man an Maschinen arbeitet, ist an sich doch kein Problem!
"Wir weisen einzelne Personen daraufhin, dass dieses nicht in Ordnung sei, da wir zu Zeit auch einen hohe Reklamationsrate zu verzeichenen haben."
Also, ich würde als BR mir niemals das Recht (du bist nicht Weisungsbefugt) herausnehmen, meine Kollegen "zurecht zu weisen".
Vor allem nicht mit dem Zusatz, die Reklamationsrate sei hoch.
Der AG ist demnach gar nicht der gleichen Meinung wie du! Die Reklamationen werden wohl einen anderen Hintergrund haben!
Erstellt am 14.09.2006 um 16:48 Uhr von waschbär
@ brkw,
Ihr seit echt nett, solche BRler wünscht sich mein AG schon lange....
O.K es ist gut das ihr euch um d. Betieb sorgen macht.
ABER das und das durch setzen der UVV ...
ist sache vom AG.
Wenn es ihm nicht sört das die Mitarbeiter bei der Arbeit "Schlampen" bitte, sein problem.
Erstellt am 15.09.2006 um 09:00 Uhr von Fayence
brkw,
an der "mangelnden Qualität" würde ich als BR auch nicht aktiv ansetzen wollen.
Aber wie steht es mit dem Punkt "Arbeitssicherheit"?
Erstellt am 18.09.2006 um 13:45 Uhr von brkw
Vielen Dank für die Antworten.
Uns ist natürlich klar, dass wir als BR die Kolleginnen und Kollegen nicht massregeln wollen und ihnen diese Freiheit natürlich gönnen.
Wenn es anders wäre würden wir ja gar nicht an dieses Forum schreiben.
Eigentlich wollen wir die Kolleginnen und Kollegen nur vor sich selbst schützen.
Was ist denn wenn ein gesamter Auftrag in die Hose geht und der Kollege oder die Kollegin dieses verursacht hat wärend laufender Musik im Ohr?
Grob fahrlässige Handlung mit Resgresansprüche ???????
Wir haben jetzt entschieden erstmal garncht zu handeln.
Wir sind ja auch nicht in letzter Konsequenz verantwortlich.