Erstellt am 28.11.2012 um 13:25 Uhr von Tanzbär
Was genau findest Du unlogisch? 1Arbeitstag (Urlaubstag) = 8 Stunden?
Erstellt am 28.11.2012 um 13:49 Uhr von meckerziege
Da gibt es wohl Unterschiede. Während Heiligabend nicht für alle Branchen ein normaler Arbeitstag ist, ist Silvester ein ganz normaler Arbeitstag.
Welche Branche? Greift da ein Tarifvertrag?
Gibt es darüber Betriebsvereinbarungen?
Bei uns wird das jedes Jahr neu verhandelt: Heiligabend 14.00h / Silvester 14.00h.
Letzteres kann aber auch mal bis 18.00h gehen. Ist Verhandlungssache!
Genau wie mit dem Urlaub dafür: Das muß der BR mit verhandeln und kann nicht einfach bestimmt werden!
@ tanzbär: bei mir ist Heiligabend ein Arbeitstag von 6 Stunden, aber ein Uralubstag wäre 8 Stunden - also würde ich verlieren, wenn ich einen Urlaubstag nehmen würde.
Ich wäre gut dran, wenn wir solche Vereinbarung hätten.
Erstellt am 28.11.2012 um 15:24 Uhr von Tulpe
Bei uns ist beides Frei. Wen je Tag 1/2 Tag Urlaub nimmt sind das 1 U Tag also im Rückschluss 1 Arbeitstag für beide Tage. Sonst könnte man das als Ungleichbehandlung benennen.
In einer BV kann man alles regeln.
Gruß
Erstellt am 28.11.2012 um 15:34 Uhr von Kölner
@all
Und es gibt halbe Urlaubstage? Laut BUrlG eben nicht!
Erstellt am 28.11.2012 um 16:17 Uhr von Kulum
In der Regel ist ein Urlaubstag weder 8h, noch 6h, noch irgendwelche anderen Stunden. Urlaub entbindet von der Arbeitsleistung für diesen Tag, ganz egal wie lange gearbeitet werden würde.
Und bevor euer Chef auf den Trichter kommt, dass das ja eigentlich tatsächlich so ist, würde ich lieber die Finger davon lassen. Sonst nehmt ihr bald für den 24.12. einen Tag Urlaub und für den 31.12. noch einen Tag Urlaub. Der Belegschaft dann sagen zu müssen, dass man zu viel Staub aufgewirbelt hat dürfte wenig lustig sein
Im übrigen ist für alle Branchen sowohl der 24.12. als auch der 31.12. ein ganz normaler Arbeitstag. Das nicht in allen Branchen üblicherweise zwingend gearbeitet wird steht auf einem anderen Blatt und hat mit der Frage Urlaub oder kein Urlaub nichts zu tun
Erstellt am 28.11.2012 um 16:44 Uhr von Tanzbär
@meckerziege
> bei mir ist Heiligabend ein Arbeitstag von 6 Stunden, aber ein Uralubstag wäre
> 8 Stunden - also würde ich verlieren, wenn ich einen Urlaubstag nehmen würde.
Du würdest nichts einbüßen, denn es würde nur der halbe Urlaubstag (4 Stunden)gegengerechnet.
Ob es den nun gibt oder nicht, das war lange Zeit auch bei uns so üblich.
Jetzt muss ich für jeden Tag einen Urlaubstag einplanen. DAS ist ungerecht! ;-))
Übrigens weiß ich immer noch nicht, was denn an dieser Regelung das Böse ist.
Erstellt am 28.11.2012 um 17:21 Uhr von Tamie
@Kölner!
Es stimmt ja dass das BUrlG keine halben Urlaubstage erwähnt, aber das bedeutet nicht dass es diese nicht gibt.
Erstellt am 28.11.2012 um 18:51 Uhr von Nubbel
tamie, da solltest du den kommentar mal lesen;)
Erstellt am 28.11.2012 um 19:01 Uhr von Kulum
Oder einfach §5 Abs.2 BUrlG lesen. Hier liegt der Grund. Was im übrigen nicht heißt, dass der AG nicht zu Gunsten der AN abweichen darf, und das tut er, wenn er eben doch nur jeweils einen halben Tag Urlaub abzieht. Wenn der AG das aber nicht will, Pech gehabt.
Erstellt am 29.11.2012 um 10:03 Uhr von gironimo
Erinnert sei, dass es auch Tarife gibt, die sowohl halbe Urlaubstage vorsehen, als auch halbe Tage für 24. und 31. 12.
Mir fällt an der Frage auf : >Sollte jemand keinen Urlaub bekommen <
Wenn also jemand keinen Urlaub bekommt - obwohl er will - der Chef aber nein sagt - würde ich hier schon Nachteile sehen. Aber hier liegt es dann am BR Regelungen mit dem AG auszuhandeln (§ 87 BetrVG).