Erstellt am 27.11.2012 um 18:55 Uhr von gironimo
Für wen?
Für Dich oder den AG??
Ließ doch einfach mal den § 622 BGB. Allerdings kann hiervon mit Tarifvertrag abgewichen werden. Und auch der Arbeitsvertrag gibt einiges her.
Also Antwort: Es kommt darauf an.
Erstellt am 27.11.2012 um 19:22 Uhr von Minna
in dem Fall geht es um eine betriebsbedingte Kündigung.Im Vertrag konnten wir keinen Hinweis finden...
Erstellt am 27.11.2012 um 23:54 Uhr von Snooker
Zum nachlesen auch hier.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/tag/5-jahre/
Erstellt am 28.11.2012 um 09:55 Uhr von gironimo
Wenn es dann keine tarifliche Regelung gibt, gilt der § 622 BGB. Also zwei Monate zum Monatsende (der letzte Satz des Abs. 2 wird wegen der EU-Rechtsprechung nicht mehr angewendet).
Aber wie gesagt:Es kann durch Tarifvertrag davon abgewichen werden.