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Verstetzung während der Schwangerschaftsvertretung

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mytaru
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen

Eine befristet Angestellte Kollegin (Januar 2014) hat sich innerhalb der Firma auf eine neue Stelle beworben, diese neue Stelle ist aktuell ebenfalls befristet (Juni 2013).

Beide Stellen mit dem selben Sachgrund der Schwangerschaftsvertretung Stelle A zum Januar 2014 und Stelle B zum Juni 2013.

Man hat ihr nun Angeboten Sie mit ihrer aktuellen Befristung (Sachgrund der Schwangerschftsvertretung der Stelle A) zu versetzen und die originale Befristung beizubehalten. Somit würde man Ihr erst im Januar 2014 kündigen können und ihr dann ggf einen unbefristeten Vertrag anbieten wollen, bzw können.

Dies sehe ich nicht so. Da dies eine Versetzung darstellt kann aus meiner sicht der orginale Sachgrund nichtmehr gelten. Oder sehe ich das falsch?

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Community-Antworten (10)

B
BRMler Akzeptiert

26.11.2012 um 17:35 Uhr

Hier handelt es sich um Individualrecht, es geht somit nur die befristete Kollegin etwas an. Sie kann ggf Entfsitzngsklage stellen. Wobei sie die Fristen für eine Klage hier beachten muss

T
Tanzbär

26.11.2012 um 18:53 Uhr

  1. Wieder einmal eine tolle Antwort auf eine nicht gestellte Frage.

  2. Ich an Ihrer Stelle würde diesen Deal mitmachen, der Befristungsgrund ist doch der Gleiche ...

  3. Im Januar 2014 muss ihr eh nicht gekündigt werden, die Befristung läuft aus oder sie wird entfristet.

M
Marianne

26.11.2012 um 19:05 Uhr

Hier stellt jemand, ggf kein BR, eine Frage mit klaren Fakten welche vom Sachverhalt hin eine Dritte betrifft.

Da stellt sich die Frage, weis die Betroffen davon? Hat sie hier zugestimmt?

Denn, auch AG können hier ja mitlesen. Dann könnte diesen auffallen, dass sie ggf hier ein rechtliches Problem bekommen können und handeln noch schnell.

Das Ergebinis ist dann für die Betroffene obwohl sie nichts dafür kann negativ.

Dann würde ich als Betroffene mich aber "bedanken!"

K
Kulum

26.11.2012 um 19:19 Uhr

Das wäre dann aber ein blöder Zufall. Ausgerechnet wenn, wer auch immer, die entsprechende Frage reinstellt schaut der eigene Chef hier rein. Aber sicher nicht ganz von der Hand zu weisen.

Andererseits, was is denn geschrieben worden? Der Fragesteller hat zusammengefasst gefragt "Geht das?" und Tanzbär hat festgestellt "Ja geht" (Obwohl ich das so pauschal nicht sagen würde, ganz abgesehen davon, dass die Antwort von BRMler Quatsch ist. Entweder es wird eine neue Einstellung oder eine Versetzung(vielleicht))

Wo is jetzt dein Problem? Der Hinweis darauf ,dass nicht gekündigt zu werden braucht? Wo läge der Unterschied, ob die Kollegin eine Kündigung zum Juni 2014 bekommt (die es eben nicht braucht) oder ob sie ab Juni 2014 einfach nicht mehr auf dem Dienstplan steht ist für die Kollegin Jacke wie Hose. Im übrigen muss ein BR ab und an auch mal Regeln, was der eine oder andere wohl nicht prickelnd findet, für die große Mehrheit der AN aber schon einen Vorteil darstellt. Aber ich glaube das Thema ist schon beinah einen eigenen Fred wert ;)

G
gironimo

27.11.2012 um 10:39 Uhr

Ich sehe da kein Problem. Der Sachgrund der Befristung ist doch der gleiche "Schwangerschaftsvertretung". Die Kollegin hat einen Arbeitsvertrag bis 2014; warum soll sie also nicht innerhalb des Betriebes versetzt werden können (auf eine andere Schwangerschaftsvertretung)?

Dies insbesondere dann, wenn die Betroffene es selbst so will.

Ob sie dann später übernommen wird oder der Vertrag ausläuft, ist dann eine ganz andere Frage.

M
mytaru

27.11.2012 um 10:45 Uhr

Hallo zusammen

Danke für die Antworten. Ja die Dame weiss davon das wir hier über sie schreiben.

http://www.perspektive-mittelstand.de/Arbeitsrecht-Neues-zur-Sachgrundbefristung-Vertretung-/pressemitteilung/48191.html

In meinen Augen entsteht der Kollegin kein Nachteil. Sie ist weiterhin bis 2014 sicher beschäftigt. Ob nun letztendlich eine Entfistuing von der Firma vorgenommen wird oder ob man diese im Individualrecht erstreiten muss wird sich erst Ende 2013 entscheiden.

T
Tamie

27.11.2012 um 12:12 Uhr

Sorry, aber ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Der Sachgrund hat doch bei Vertragsabschluss bestanden, damit ist die Befristung wirksam. Was dann während des Arbeitsverhältnisses passiert, ist dann doch ziemlich egal.

M
mytaru

27.11.2012 um 12:18 Uhr

Hallo Tamie

Die Frage die dahinter Steht ist, ob durch die Versetzung die Befristung noch "gültig" ist. Die Person übt ja nicht mehr die selbe Stelle aus für die Sie mit Sachgrundbefristung eingestellt wurde und es ist fraglich ob die Zuteilung neuer Aufgaben innerhalb des Weisungsrechts des Arbeitgebers zulässig ist.

Falls nein könnte man individualrechtlich eine Entfristung prüfen lassen und hätte evtl anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Hoffe dies macht die Diskussion für dich etwas schlüssiger

T
Tanzbär

27.11.2012 um 16:02 Uhr

Die Kollegin wurde doch nicht auf einen Arbeitsplatz befristet eingestellt, sondern als Schwangerschaftsvertretung. Und solange sie das macht, ist doch alles ok. Wo seht ihr bei Arbeitsplatzwechsel und gleichbleibender Tätigkeit eine einklagbare Entfristung?

T
Tamie

27.11.2012 um 16:30 Uhr

Hallo mytaru!

Woraus leitet Ihr denn ab, dass durch eine Versetzung die Befristung ?ungültig ? werden kann ¿

Kannst Du mir diesen Rechtsstandpunkt an Hand des Gesetzestextes oder eines Urteils belegen? Bisher kenne ich nur den Standpunkt, dass auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen ist. Ein nachträgliches Verwirken der Befristung kennt das Gesetz nicht.

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