Unternehmen-Namensänderung
Wir haben einen Deutschlandweit vertretenen Arbeitgeber mit zahlreichen verstreuten Abteilungen. Eine davon ist hier in unserer Stadt und ich bin einer der BR´s 3er Gremium.
Heute teilte uns unsere Obrigkeit mit dass wir in Zukunft zu einer anderen Abteilung gehören werden. Es SOLL sich damit für uns nur der Name ändern, alles andere SOLL bleiben, auch die Arbeitsverträge werden so wieter bestehen , wie bisher.
Als Hintergrund vermute ich dass sich die Gruppe abspalten will, weil man ihr bei einer Werftenkriese(Insolvenz) als GmbH kräftig draufzahlen musste. Aslo in Zukunft Steuerrechtliche Vorteile.
Kann die Sache irgendwie einen Haken haben und für uns Nachteile bergen ?
Community-Antworten (3)
26.11.2012 um 15:24 Uhr
Was wissen die Leute aus der anderen Abteilung? Und gibt es dort auch einen BR? Erstmal hört es sich harmlos an, aber ich würde Augen und Ohren offenhalten. Wir hatten auch viele Namensänderungen, die für uns keine Veränderungen mit sich brachten. Und letztes Jahr hatten wir eine Ausgründung, die wohl im nächsten Jahr für uns interessant werden wird.Wir achten auf alle möglichen Anzeichen, da die GL und auch der GBR nichts aber auch gar nichts loslassen.Angeblich, um keine Unruhe zu verbreiten. Also aufpassen!!
26.11.2012 um 15:48 Uhr
@ Meckerziege
Die anderen Abteilungen kennen wir gar nicht, das sind Firmen in anderen Städten, die alle irgendwie zu unserer GmbH gehören. OB ein BR dort besteht,....keine Ahnung.
Wir waren immer als BR für unsere eigene Abteilung (ca 40 Leute) zuständig.
26.11.2012 um 16:20 Uhr
Hier wäre zu prüfen, ob ein Teilbetriebsübergang vorliegt!
Auch der Übergang eines Betriebes auf einen anderen Eigentümer, Verkauf usw. führt eben nicht zu neuen ArbV.
Die alten ArbV gelten einfach vollumfänglich weiter. AG bieten oftmals gerne neue ArbV an. Hier sollte man sich immer VOR der Unterschrift rechtlich gut beraten lassen. Denn Nachteile sind dann nie ausgeschlossen. Man muss aber KEINEN neuen ArbV unterschreiben.
Verwandte Themen
Transsexuelle im Betrieb - wie kann der Betriebsrat hier unterstützen?
ÄlterHallo Ich bin stellvertretende Betriebsratvorsitzende in einem relativ großem Kaufhaus. Vor einiger Zeit teilte uns ein Mitarbeiter mit, dass er sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt und auch
Namensänderung des Arbeitgebers ohne Zustimmung/Wissen des BR
ÄlterHallo, bei uns wurde aus gesetzlichen Gründen eine Namensänderung des Arbeitgebers durchgeführt.OHNE Wissen des Betribsrates noch der Geschäftsleitung.Nur das Lohnbüro wusste es. Die gesammte Belegsc
Gemeinsamer Betriebsrat mehrerer Unternehmen nach Betriebsübergang
ÄlterHallo, ich habe folgende Fragen. Zwei unternehmen haben im November 2006 einen Betriebsübergang vollzogen. Es handelt sich dabei um das Unternehmen in dem ich beschäftigt, und auch Mitglied des Be
Namensänderung = neuer Arbeitsvertrag?
ÄlterHallo, unsere firma wurde von einem großen Unternehmen aufgekauft, der alte Name wurde beibehalten, somit waren wir eine eigene Firma aber große Cheffirma. Nun meine Frage, das Unternehmen gleicht
Gültigkeit von Betriebsvereinbarung bei Betriebsübergang eines Betriebsteils
ÄlterGuten Morgen liebe Community, wir haben da eine spezielle Frage zu der wir bisher noch keine verbindliche Einigung finden konnten. Folgendes Szenario: Aus Unternehmen A (mit Betriebsrat) wird ein Be