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Unternehmen-Namensänderung

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Paddy
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen Deutschlandweit vertretenen Arbeitgeber mit zahlreichen verstreuten Abteilungen. Eine davon ist hier in unserer Stadt und ich bin einer der BR´s 3er Gremium.

Heute teilte uns unsere Obrigkeit mit dass wir in Zukunft zu einer anderen Abteilung gehören werden. Es SOLL sich damit für uns nur der Name ändern, alles andere SOLL bleiben, auch die Arbeitsverträge werden so wieter bestehen , wie bisher.

Als Hintergrund vermute ich dass sich die Gruppe abspalten will, weil man ihr bei einer Werftenkriese(Insolvenz) als GmbH kräftig draufzahlen musste. Aslo in Zukunft Steuerrechtliche Vorteile.

Kann die Sache irgendwie einen Haken haben und für uns Nachteile bergen ?

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Community-Antworten (3)

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meckerziege

26.11.2012 um 15:24 Uhr

Was wissen die Leute aus der anderen Abteilung? Und gibt es dort auch einen BR? Erstmal hört es sich harmlos an, aber ich würde Augen und Ohren offenhalten. Wir hatten auch viele Namensänderungen, die für uns keine Veränderungen mit sich brachten. Und letztes Jahr hatten wir eine Ausgründung, die wohl im nächsten Jahr für uns interessant werden wird.Wir achten auf alle möglichen Anzeichen, da die GL und auch der GBR nichts aber auch gar nichts loslassen.Angeblich, um keine Unruhe zu verbreiten. Also aufpassen!!

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Paddy

26.11.2012 um 15:48 Uhr

@ Meckerziege

Die anderen Abteilungen kennen wir gar nicht, das sind Firmen in anderen Städten, die alle irgendwie zu unserer GmbH gehören. OB ein BR dort besteht,....keine Ahnung.

Wir waren immer als BR für unsere eigene Abteilung (ca 40 Leute) zuständig.

W
wahlvst

26.11.2012 um 16:20 Uhr

Hier wäre zu prüfen, ob ein Teilbetriebsübergang vorliegt!

Auch der Übergang eines Betriebes auf einen anderen Eigentümer, Verkauf usw. führt eben nicht zu neuen ArbV.

Die alten ArbV gelten einfach vollumfänglich weiter. AG bieten oftmals gerne neue ArbV an. Hier sollte man sich immer VOR der Unterschrift rechtlich gut beraten lassen. Denn Nachteile sind dann nie ausgeschlossen. Man muss aber KEINEN neuen ArbV unterschreiben.

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