Hallo

Ich bin stellvertretende Betriebsratvorsitzende in einem relativ großem Kaufhaus. Vor einiger Zeit teilte uns ein Mitarbeiter mit, dass er sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt und auch vor hat, dass nun öffentlich zu machen. Auch eine Namensänderung will dieser Mitarbeiter durchführen. Eine Umwandlung zum anderen Geschlecht steht jedoch noch nicht zur Diskussion.

Meine Fragen sind folgende

1. Ab wann muß er vom Betrieb, auch als zugehörig zum anderen Geschlecht anerkannt werden? Schon bei Äußerung, oder erst bei erfolgter Namensänderung?

2. Wann darf dieser Mitarbeiter sich auch äußerlich so zeigen?

3. Welche Toiletten wird er benutzen müssen/können? Was wenn, das von Geburt an zugehörigen Geschlecht nicht will, dass er die gleiche Toilette benutzt?

4. Muß er das gesamte Kollegium davon in Kenntnis setzen oder reicht es aus, es dem Betriebsrat und dem Chef mitzuteilen? Oder ist sogar der Betriebsrat in der Pflicht dies zu äußern?

5. Wie kann der Betriebsrat ihn unterstützen?

6. Wie "muß" sich der Geschäftsleiter verhalten?

Mir fallen noch zig andere Fragen ein, aber ich denke das würde den Rahmen sprengen. Für Antworten und/oder Tips wo ich mir das Material zu diesem Thema, selbst downloaden kann wäre ich sehr dankbar.


Und sage hiermit schon mal Danke!