Erstellt am 26.11.2012 um 11:47 Uhr von BRVLH
Hallo trüffel,
und was hat das jetzt mit der BV-Betriebsferien zu tun? die wird doche eingehalten so wie du schreibst vom 21.12-1.1.
Das am 2.1. auch noch Urlaub oder Mehrstunden genommen werden soll/muss, ist doch ein ganz anderes Thema. Mit der Begründung wäre ich nicht einverstanden und würde noch mal das Gespräch zur Geschäftsleitung suchen, warum weshlab weswegen!!!
Erstellt am 26.11.2012 um 12:27 Uhr von Kulum
Jup, und bei der Gelegenheit mal ganz dezent auf §87 Abs.1 Ziff.5 hinweisen. Euer Werkstattleiter kann ja dazu ne Meinung haben, ohne euch gehts trotzdem nich
Erstellt am 26.11.2012 um 12:37 Uhr von gironimo
stimmt kulum - der Werkstattleiter hat aber auch den Schlüssel.
Wenn gute Worte nicht helfen, bleibt nur das Gericht (Unterlassungsanspruch geltend machen). Viel Zeit ist ja nicht mehr. Darum solltet Ihr jetzt zügig handeln.
Erstellt am 26.11.2012 um 12:51 Uhr von Kulum
Das wär die erste Werkstatt die ich kennen lerne, in der nur der Werkstattleiter n Schlüssel hat, aber möglich ist ja vieles.
Aber auch abschließen dürfte wenig bringen, §7 Abs.1 BUrlG und §615 BGB sind nicht an einen Schlüssel gebunden.
Um im Vorfeld schon rechtssicherheit zu haben ist aber der von dir vorgeschlagene Weg sicher auch praktikabel
Erstellt am 26.11.2012 um 15:15 Uhr von Snooker
@trüffel
Wie die Vorredner schon erwähnten, Ihr habt eine BV Betriebsferien bis zum 01.01. des neuen Jahres. Deine Frage aber betrifft den 02.01. und hier greift eure BV nicht mehr. Eure Mitbestimmung wurde hier aber schon benannt. Der BR sollte hier bemüht sein aber eine einvernehmliche Lösung mit AG und MA zu finden.
Erstellt am 27.11.2012 um 09:16 Uhr von trüffel
Ich habe nicht erwähnt, dass wir für 2013 auch eine bestehende BV- Betriebsferien haben. In dieser sind 20 Tage festgelegt. Aber nicht mit dem besagten Tag am 2.1.2012. Dann wären 21 Tage festgelegt.
Erstellt am 27.11.2012 um 09:27 Uhr von Kulum
Von wie vielen? Die 3/5 Regelung des BAG von ´81 is bekannt?