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Tagungsbeginn Sonntagabend

S
Silke
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wie verhält es ich,wenn unsere Aussendienstmitarbeiter zum Tagungsbeginn für Sonntagabend 18.00 Uhr vom Vorgesetzten eingeladen werden? Da fünf Kollegen von weiter weg anreisen und sowieso am Sonntagabend anreisen würden, betrifft es ca. 6 bis 7 Kollegen die ev. erst am Montagmorgen anreisen würden. Kann man diese Kollegen zwingen am Sonntagabend anzureisen?

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Community-Antworten (4)

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Snooker

25.11.2012 um 22:33 Uhr

Sollte vor einer Anweisung nicht erst einmal der Antrag des AG beim Betriebsrat stehen, da man dies als Überstunden oder ein Veränderung der Arbeitszeit sehen kann. Tagung kann auch eine Schulung sein, ist aber aus deinem Thread nicht erkennbar. Auch hier wäre der BR mit im Boot.

S
Snooker

26.11.2012 um 02:01 Uhr

@rechtbekommen ich denke hier sollte man noch die ein oder andere Info bekommen. In dem Eingangsthread steht: VOM VORGESETZTEN EINGELADEN WERDEN.

M
meckerziege

26.11.2012 um 09:37 Uhr

  1. BR ist mit im Boot!

  2. Wenn der AG will, dass ich am Sonntag um 18.00h zu erscheinen habe, muß er das auch kostenmäßig tragen. D.h. Überstunden, Spesen usw Frage ist ja die Definition von Zwingen.

G
gironimo

26.11.2012 um 09:51 Uhr

Das sehe ich auch so. Einladung zum Vorgesetzten ist gleich Arbeitszeit. Der BR hat der Sonntagsarbeit zuvor zuzustimmen.

Wenn die Schulung Montag morgen beginnen sollte, und nur der frühe Zeitpunkt des Beginns die AD-ler zwingen würde Sonntags anzureisen, könnte der BR natürlich auch verlangen, dass die Schulung erst mittags beginnt.

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