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Mitbestimmen bei Verwandten

S
Simmerldrei
Nov 2016 bearbeitet

Hi,

darf der eigene Sohn der im BR ist bei der Kündigung seines Vaters mitbestimmen ?

Gruß

1.24606

Community-Antworten (6)

W
wahlvst

22.11.2012 um 18:15 Uhr

So lange der Sohn nicht unterhaktspflichtig ist, also aktuell, JA!

R
ramalg

22.11.2012 um 20:16 Uhr

Wir haben erst diese Woche im WAF Kurs gelernt: nein, darf ein BR-Mitglied nicht, da ein Interessenskonflikt besteht. Begründet werden kann dies mit §99(1) und der Verpflichtung zur Geheimhaltung, was bei einem derart engen Verwandtschaftsverhältnis nicht gegeben ist. Zu diesem Tagesordnungspunkt muss das BR-Mitglied aus der Versammlung raus, ein Ersatzmitglied rückt für diesen TO-Punkt nach und stimmt mit ab.

K
Kölner

22.11.2012 um 20:20 Uhr

@ramalg Dann hätte die WAF was falsches mitgeteilt - das entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.

R
ramalg

22.11.2012 um 20:31 Uhr

In unserem Script Seite 84: wer von einer personellen Maßnahme persönlich und unmittelbar betroffen ist darf zu diesem TOF nicht teilnehmen und nicht abstimmen, da sonst der Beschluss unwirksam ist. Gleiches gilt bei pers. Maßnahmen den Ehegatten eines BR Mitgliedes betreffend: LAG Düsseldorf DB 05, 954

Sohn ist nicht gleich Ehegatte mit dem man das Bett teilt, ok, aber es ist schon ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades....

R
rechtbekommen

22.11.2012 um 21:38 Uhr

Das Verwabdschaftsvethaeltnis spielt KEINE Rolle. Nur das Thema Abhaengigkeit/Unterhaltspflicht

K
Kölner

24.11.2012 um 10:23 Uhr

@rechtbekommen Das stimmt so nicht: Das Thema Verwandtschaftsverhältnis UND Abhängigkeit spielt (in Kombination) eine Rolle!

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