Mitbestimmen bei Verwandten
Hi,
darf der eigene Sohn der im BR ist bei der Kündigung seines Vaters mitbestimmen ?
Gruß
Community-Antworten (6)
22.11.2012 um 18:15 Uhr
So lange der Sohn nicht unterhaktspflichtig ist, also aktuell, JA!
22.11.2012 um 20:16 Uhr
Wir haben erst diese Woche im WAF Kurs gelernt: nein, darf ein BR-Mitglied nicht, da ein Interessenskonflikt besteht. Begründet werden kann dies mit §99(1) und der Verpflichtung zur Geheimhaltung, was bei einem derart engen Verwandtschaftsverhältnis nicht gegeben ist. Zu diesem Tagesordnungspunkt muss das BR-Mitglied aus der Versammlung raus, ein Ersatzmitglied rückt für diesen TO-Punkt nach und stimmt mit ab.
22.11.2012 um 20:20 Uhr
@ramalg Dann hätte die WAF was falsches mitgeteilt - das entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.
22.11.2012 um 20:31 Uhr
In unserem Script Seite 84: wer von einer personellen Maßnahme persönlich und unmittelbar betroffen ist darf zu diesem TOF nicht teilnehmen und nicht abstimmen, da sonst der Beschluss unwirksam ist. Gleiches gilt bei pers. Maßnahmen den Ehegatten eines BR Mitgliedes betreffend: LAG Düsseldorf DB 05, 954
Sohn ist nicht gleich Ehegatte mit dem man das Bett teilt, ok, aber es ist schon ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades....
22.11.2012 um 21:38 Uhr
Das Verwabdschaftsvethaeltnis spielt KEINE Rolle. Nur das Thema Abhaengigkeit/Unterhaltspflicht
24.11.2012 um 10:23 Uhr
@rechtbekommen Das stimmt so nicht: Das Thema Verwandtschaftsverhältnis UND Abhängigkeit spielt (in Kombination) eine Rolle!
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