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Vertragsverlängerung

S
spikeBK
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich arbeite bei xxxxx (bitte keine Namen; waf-admin) und bin stellvertretender BR-Vositzender. Es gibt hier eine Mitarbeiterin deren Vertrag nicht verlängert werden soll, das Problem ist nur das sie mit eine der Besten MA`s ist und jeder der hier im Restaurant arbeitet möchte das ihr verlängert wird, einschließlich BR versteht sich. Die Sache ist aus dem Kopf von unserem Distriktleiter gewachsen und unser Restaurantleiter steht zwischen zwei Stühlen wegen der Sache. Was können wir als BR dagegen unternehmen? Könnte uns §99 Abs. 1 BetrVG helfen.

MfG

1.176010

Community-Antworten (10)

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Tanzbär

22.11.2012 um 12:46 Uhr

Da könnt ihr nicht viel machen. Entscheidung des Chefs, dass nicht verlängert wird, der Vertrag läuft aus. Das ist meist schade, aber nicht zu ändern.

S
spikeBK

22.11.2012 um 13:04 Uhr

Gibt es nicht irgendwelche Druckmittel oder sowas die man da anwenden könnte um den Vogel nicht doch umzustimmen???

T
Tanzbär

22.11.2012 um 13:19 Uhr

Ob ihr gegenüber Cheffe Druckmittel habt, das kann aus der Ferne keiner beurteilen. Gesetzlich könnt ihr nichts anderes, als reden. Aber ich glaube, da habt ihr im Gespräch mit einem Kühlschrank eher Erfolg.

B
Bastian

22.11.2012 um 14:26 Uhr

Wenn ihr gleichzeitig neue bewerber hat .. Würde ich diese bewerber ablehnen.. So nach dem motto alter ma raus der vermutlich wegen der betriebszugehörigkeit mehr geld bekommt... Und der neue bewerber rein mit vermutlich weniger gehalt...

Erfolg werdet ihr vermutlich nicht wirklich haben damit...

Aber vielleicht hat der ag ein einsehen da gerichtskosten auf ihn zukommen....

Mehr sehe ich leider auch nicht an optionen...

Gruss basti

R
rechtbekommen

22.11.2012 um 16:14 Uhr

Bastian, Deine Anmerkungen bringen nur nichts. AG muss diese auch nicht beachten, da keine Versagungsgruende gem BetrVG. Bedeutet AG muss bei diesen Gruenden auch keine Ersatzzustimmung einholen. Also nur.fzet die Rundablage

R
rechtbekommen

22.11.2012 um 16:17 Uhr

Bastian, es kommen also auf den AG keine Gerichts oder Anwaktskisten zu. Auch BR darf aus diesem Grund keinen Anwalt zur Hilfe nehmen. Man beachte hier auch das aktuelle BGH Urteil, BGH III ZU 266_11 Haftung BR, wonach hier ein BR die Kosten des Anwaltes zahlen muss.

Etwas was viele BR ja stets nicht verstehen/wollen und bestreiten. Auch BR/BRM können wegen Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden. Auch von AN zivilrechtlich lt. BGB § 834

M
Matze

22.11.2012 um 16:42 Uhr

@rechtbekommen: sicher BGB § 834 ("Haftung des Tieraufsehers")??

R
rechtbekommen

22.11.2012 um 17:40 Uhr

Matze

sorry BGB § 823. Da ist zur Zeit eine Zivil-Klage Schadenersatz über einen hohen 4 stelligen Betrag gegen einen Mandatsträger bei einem Landgericht ( wegen der Höhe der Summe) anhängig.

T
Tanzbär

23.11.2012 um 09:43 Uhr

Bleibt doch beim Thema!

So nach dem motto alter ma raus der vermutlich wegen der betriebszugehörigkeit mehr geld bekommt... Aber hallo, es geht um das Auslaufen eines befristeten Vertrages und wo steht dieser Ablehnungsgrund im Betriebsverfassungsgesetz?

Aber vielleicht hat der ag ein einsehen da gerichtskosten auf ihn zukommen.... Weniger, als das Schwarze unter dem Nagel.

Ihr könnt wirklich nur reden, was aber wahrscheinlich nicht viel bringen wird. Lasst euch da nichts anderes einreden ...

K
Kölner

23.11.2012 um 18:34 Uhr

@rechtbekommen Um eine solche Aussage zu treffen, solltest Du ein wenig mehr Ahnung haben, was Haftung bedeutet...

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