Erstellt am 21.11.2012 um 09:44 Uhr von gironimo
BR arbeit hat den Vorrang! Die Gefahrstoffunterweisung kann warten.
Erstellt am 21.11.2012 um 10:24 Uhr von rtjum
Wenn die Gefahrstoffunterweisung intern durchgeführt wird stimme ich gironimo zu, wenn diese aber von einem externen durchgeführt wird sollte man nochmal überlegen.
Eine Unterweisung ist ja keine Schulung, also normalerweise kurz, evtl. 45min, kann man da die AO-Sitzung unterbrechen/verlegen?
Hier sollte man mit gesundem Menschenverstand überlegen denn die Unterweisung kann ja evtl für die Kollegen so wichtig sein, dass sie ohne diese nicht mehr an ihren Arbeitsplatz dürfen.
Gruß rtjum
Erstellt am 21.11.2012 um 11:31 Uhr von gironimo
Nein - das sehe ich nicht so. Was ist, wenn der BR innerhalb einer Frist reagieren muss.
Sicherlich ist der BR gehalten, nach pflichtgemäßen Ermessen seine Sitzungen so zu legen, dass die Arbeitsabläufe so wenig wie möglich gestört werden; das einzelne BR-Mitglied muss aber davon ausgehen dürfen, dass der BRV, der ja alle Mitglieder unter einen Hut bringen muss, dies bei der Terminierung getan hat.
Unterweisungen aller Art kann man auch nachholen (auch einzeln) - oder verschieben.
Erstellt am 21.11.2012 um 15:21 Uhr von rtjum
Drum sag ich ja man sollte wenigstens mal drüber nachdenken, denn bei einer ao-Sitzung, die ja meist kurzfristig einberufen wird, kann der BRV evtl nicht alles berücksichtigen.
Eine Unterweisung dauert evtl nur 30.45min, wenn es viel Länger dauern sollte, würde ich auch nicht mehr drüber nachdenken. Wenn aber z.B. die ao-Sitzung um 9 Uhr anfangen soll, die Unterweisung von 9.15 - 10 Uhr geht, wieso kann man dann die Sitzung nicht um 10.15 Uhr beginnen?