Erstellt am 20.11.2012 um 19:07 Uhr von Watschenbaum
erstmal sollte man schauen, daß man einen wirksamen, nicht angreifbaren Beschluß fasst
dann teilt man dies dem AG mit
dann fährt man hin
Ein Betriebsratsmitglied braucht nicht die Zustimmung des Arbeitgebers,
wenn es an einer Schulungsveranstaltung teilnimmt. Verweigert der
Arbeitgeber seine Zustimmung, ist es auch nicht notwendig, daß das
Arbeitsgericht sie ersetzt
LAG Düsseldorf von 16. September 1995 - 12 TaB V 69/95
Erstellt am 20.11.2012 um 19:12 Uhr von rechtbekommen
Stimmt zwar alles von Watsche.. --- Doch man hat dann anschliessend die Probleme. Denn AG verweigern dann den Lohn und die Kostenerstattung, also Reise und Seminarkosten. Dann muss man vorlegen und klagen.
Erstellt am 20.11.2012 um 19:16 Uhr von Watschenbaum
tja, dann bliebe noch, im Vorfeld einen Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen,
und sich beraten lassen, wie man am besten vorgeht...
was der AG nach § 40 BetrVG auch noch bezahlen müsste
da braucht man selber nicht rumwursteln, irgendetwas "einzuleiten"
evtl. wäre eine einstweilige Verfügung nötig,
aber das weiß der Anwalt schon................
Erstellt am 21.11.2012 um 09:40 Uhr von gironimo
Wenn man einen Seminarbeschluß hat, sollte man auch auf die Anmeldeprozeduren der Anbieter achten (und ggf. dort nachfragen). Ohne hier die Werbetrommel rühren zu wollen, erscheint mit die Vorgehensweise bei Seminaren des Anbieters dieses Forums recht günstig, weil es hier in der Tat nur um die korrekte Beschlußfassung geht. Bestenfalls muss man sich dann noch um die Fahrtkosten streiten.
Ansonsten sehe ich auch das von rechtbekommen genannte Problem.
Vorgehensweise im Streitfall: Beschluß fassen, dass man das Arbeitsgericht anruft. Dann einen Fachanwalt beauftragen (natürlich auch mit Beschluß) oder selbst zur Rechtsantragsstelle des Gerichts gehen und dort den Antrag stellen. Aber ich sehe das auch so - mit Anwalt geht es in diesen Fällen besser.