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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsgericht

L
lussil
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Brauch mal Eure Hilfe !!!!!!!

Wie leite ich ein Beschlussverfahren über das Arbeitsgericht ein ???

Folgender Sachverhalt : Man will mir kein Seminar " bewilligen " und lehnt dies ab. Ich weiß § 37 tritt in Kraft,aber das juckt unserem AG nicht.

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Community-Antworten (4)

W
Watschenbaum

20.11.2012 um 20:07 Uhr

erstmal sollte man schauen, daß man einen wirksamen, nicht angreifbaren Beschluß fasst

dann teilt man dies dem AG mit

dann fährt man hin

Ein Betriebsratsmitglied braucht nicht die Zustimmung des Arbeitgebers, wenn es an einer Schulungsveranstaltung teilnimmt. Verweigert der Arbeitgeber seine Zustimmung, ist es auch nicht notwendig, daß das Arbeitsgericht sie ersetzt LAG Düsseldorf von 16. September 1995 - 12 TaB V 69/95

R
rechtbekommen

20.11.2012 um 20:12 Uhr

Stimmt zwar alles von Watsche.. --- Doch man hat dann anschliessend die Probleme. Denn AG verweigern dann den Lohn und die Kostenerstattung, also Reise und Seminarkosten. Dann muss man vorlegen und klagen.

W
Watschenbaum

20.11.2012 um 20:16 Uhr

tja, dann bliebe noch, im Vorfeld einen Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen, und sich beraten lassen, wie man am besten vorgeht...

was der AG nach § 40 BetrVG auch noch bezahlen müsste

da braucht man selber nicht rumwursteln, irgendetwas "einzuleiten" evtl. wäre eine einstweilige Verfügung nötig, aber das weiß der Anwalt schon................

G
gironimo

21.11.2012 um 10:40 Uhr

Wenn man einen Seminarbeschluß hat, sollte man auch auf die Anmeldeprozeduren der Anbieter achten (und ggf. dort nachfragen). Ohne hier die Werbetrommel rühren zu wollen, erscheint mit die Vorgehensweise bei Seminaren des Anbieters dieses Forums recht günstig, weil es hier in der Tat nur um die korrekte Beschlußfassung geht. Bestenfalls muss man sich dann noch um die Fahrtkosten streiten.

Ansonsten sehe ich auch das von rechtbekommen genannte Problem.

Vorgehensweise im Streitfall: Beschluß fassen, dass man das Arbeitsgericht anruft. Dann einen Fachanwalt beauftragen (natürlich auch mit Beschluß) oder selbst zur Rechtsantragsstelle des Gerichts gehen und dort den Antrag stellen. Aber ich sehe das auch so - mit Anwalt geht es in diesen Fällen besser.

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