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Bewerbungen Zustimmung des Betriebsrates

R
roberto
Jan 2018 bearbeitet

Müssen den Betriebsrat die Unterlagen aller Bewerber/innen in Papierform zur Verfügung gestellt werden ? Wir haben nicht alle zu Hause einen DSL Anschluss und können die Masse der Unterlagen nicht komplett ausdrucken. Reicht also die Zustellung als E-Mail Anhang?

robert

1.01706

Community-Antworten (6)

L
leserin

17.11.2012 um 13:25 Uhr

Wir haben nicht alle zu Hause einen DSL Anschluss und können die Masse der Unterlagen nicht komplett ausdrucken.

Das geht gar nicht. Es dürfen diese Unterlagen nicht auf private eMail-Accounts oder in die Private Wohnung übertragen oder mitgenommen werden.

Dieses schin ganz alleine, weil die Vertraulichkeit und der Datenschutz nicht gewährt ist. Verletzungen dieser Fakten können rechtlich Folgen und nicht nur den Mandatsverlust zur Folge haben. Denn die Verletzung des Datenschutzes ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Die BR Unterlagen können im Betrieb / i BR Büro eingesehen werden.

N
Nubbel

17.11.2012 um 13:45 Uhr

bist du in deinem leben immer so drastisch theatralisch? mandatsverlust, staatsanwaltschaft..... beim einatmen mit einem bein im knast:)

roberto, ihr solltet die masse an unterlagen im br büro ausdrucken und auch dort bearbeiten.

B
BRMler

17.11.2012 um 14:26 Uhr

@Nubbel

Also Nubbel, Verstöße gegen den Datenschutz ist eine Straftat und für Straftaten ist nun einmal die Staatsanwaltschaft grundsätzlich zuständig.

Was dann diese daraus macht "Fingerzeig, Geldbuße oder Einstellung usw." ist eine andere Sache.

Letztlich ist es nun einmal so, auch für BRM gilt nicht nur das BetrVG sondern auch das BGB und StGB. Also, kann in diese Arbeit auch das Zivil und Strafrecht einwirken.

N
Nubbel

17.11.2012 um 14:31 Uhr

du wirst anstrengend, aber wenn du das für deinen seelenfrieden brauchst

G
gironimo

17.11.2012 um 18:25 Uhr

BR-Arbeit findet im Betrieb und während der Arbeitszeit statt. Wenn man dies beherzigt, braucht man sich auch keinen Kopf um den Datenschutz machen.

Und außerdem mal allein praktisch gedacht: Wer sollte denn all das Papier und die Druckerpatronen zahlen - für eine Vervielfältigung von Material, dass nach dem Lesen für den Reißwolf wäre ......

Wie wäre es, wenn der BRV die Unterlagen bei sich bereit hält und die interessierten BR-Mitglieder gehen vor der Sitzung zu ihm und lesen die Unterlagen durch.

P
Petrus

17.11.2012 um 18:27 Uhr

Zum Glück kann das in diesem Falle nicht der ArbGeb zur Anzeige bringen, sonst wär der §120 (2)-(5) BetrVG schon ein guter Weg, sich unliebsamer BRM zu entledigen... Und ja - zum Glück kennt sich die Staatsanwaltschaft in der Regel nicht mit dem BetrVG aus :-)

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