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Sozialplan und Dienstwagen

B
Boisheim
Jan 2018 bearbeitet

Sozialplan Dienstwagen Im Rahmen Umstrukturierung unseres Angestellte Außendienstes werden 3 Ma in den Innendienst versetzt. Das heißt für sie ab der Versetzung kein Dienstwagen mehr. Der Dienstwagen konnte auch privat genutzt werden wie kann ma hier einen Ausgleich berechnen?

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Community-Antworten (5)

H
Hoppel Akzeptiert

18.11.2012 um 08:58 Uhr

@ Boisheim

Ohne zu wissen, was im Arbeitsvertrag zum Thema "Dienstwagen" konkret geregelt ist, ist eine Antwort unmöglich. Ich vermute mal, dass der Dienstwagen inkl. Privatnutzung an die Tätigkeit im Außendienst gekoppelt ist. Oder steht im AV ganz pauschal "Herrn/Frau Müller wird ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden darf"?

Dass ein ADM wohl kaum ohne Änderungskündigung in den Innendienst versetzt werden kann dürfte klar sein. Aber als BR solltet ihr fein säuberlich aufpassen, dass ihr Euch bzgl. eines Ausgleichs "Verlust Dienstwagen nebst Privatnutzung" nicht vergallopiert.

Es wäre eine nicht zu begründende Ungleichbehandlung der bisherigen Innendienstler, wenn ein ADM nur aufgrund seines Wechsels in den Innendienst monatlich ca. 750 Euronen als "Schmerzensgeldzulage" erhält. Ich gehe davon aus, dass Innendienstler keinen Dienstwagen inkl. Privatnutzung fahren können und würde einer monatlichen Zulage NIEMALS zustimmen.

Denkbar wäre für mich, dass diese drei ADM eine einmalige Summe X erhalten, welche sie z.B. für den Kauf eines PKW verwenden können. Die Fahrten zum Arbeitsplatz können sie ja dann steuerlich geltend machen, wie jeder andere AN auch!

Jeder dieser drei ADM kann sich dann zwischen Annahme der neuen Bedingungen oder Arbeitsplatzverlust entscheiden.

G
gironimo

17.11.2012 um 10:44 Uhr

Frage doch mal die Betroffenen selbst, wie hoch sie den Verlust oder die zusätzliche "Belastung" einschätzen. Gestandene Außendienstler können das sehr gut.

R
rechtbekommen

17.11.2012 um 11:39 Uhr

Wenn der Dienstwagen teil der Bezahlung war, darf er gar nicht entzogen werden. Denn dann waere er Bestandteil bzw auf Grundlage des ArbV und der muesste Aenderungsgekuendigt werden, was dann wohl aber nur zu diesem Zweck nicht moeglich waere.

R
rechtbekommen

17.11.2012 um 11:41 Uhr

Ist die Versetzung lt. ArbV ueberhaupt ohne Aenderungskuendigung moeglich? Was steht im ArbV???

B
Boisheim

17.11.2012 um 12:11 Uhr

Versetzung nur mit änerungskündigung möglich soll aber Einigung stattfinden deshalb Sozialplan Zum Bestandteil des Gehaltes : Wer keinen Dienstwagen fährt erhält brutto ca750? Fahrtkosten versteuert

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