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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstwagen während der Freizeit waschen und tanken?

T
tuppes
Jul 2018 bearbeitet

hallo zusammen, in einem pflegedienst sollen die mitarbeiter jetzt plötzlich die dienstwagen wärend der freizeit waschen, tanken und auch zur inspektion fahren. das dieses rechtens ist kann ich mir nicht vorstellen.

wo kann man über dienstwagen etwas nachlesen, wo dieses geregelt ist. bitte um hilfe.

danke im vorraus

24.79808

Community-Antworten (8)

K
Konrad

16.06.2008 um 13:27 Uhr

Hallo Tuppes

Es gibt kein „Dienstwagengesetz“ über Eure Arbeitspflichten steht was in Euren Arbeitsverträgen / Vereinbarung zu Dienstwagen, oder evtl. im Tarifvertrag falls vorhanden. Zu den Hauptpflichten zählt vermutlich die Tätigkeit im mobilen Pflegedienst, zu den Nebenpflichten die der AG per „Direktionsrecht“ anweisen kann, wäre: z.B. Tanken, Fahrt zur Waschanlage, usw. aber nur während der Arbeitszeit. Über Freizeit der MA kann AG i. d.R. nicht verfügen, Ausnahme der Dienstwagen steht auch privat zur freien Verfügung.
Gesetzlich geregelt ist das im BGB Gesetz.

F
FrankDux

04.07.2018 um 11:34 Uhr

Hallo, wie sieht es aber aus, wenn man das Firmenfahrzeug durch die 1% Regelung auch privat nutzen darf. Ist die Zeit für die Autowäsche dann Arbeits- oder Freizeit?

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Pjöööng

04.07.2018 um 11:51 Uhr

Wann wird es denn gewaschen? Während der üblichen Arbeitszeiten, oder in der Freizeit?

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FrankDux

04.07.2018 um 17:21 Uhr

Genau dass ist doch die Frage. Hat man als Arbeitnehmer dass Recht den Firmenwagen, den man auch privat nutzen kann, während der Arbeitszeit zu waschen?

P
Pjöööng

04.07.2018 um 17:26 Uhr

Hast Du denn eine Pflicht den Wagen zu waschen?

F
FrankDux

04.07.2018 um 18:01 Uhr

Ja, den Firmenwagen muss man in einem guten Zustand halten. Dass man da auch mal alle 3 Monate in die Wäsche muss ist doch klar. Die Kosten werden auch vom AG übernommen. Mir ist nur wichtig: Ist der AN verpflichtet, dies in seiner Freizeit zu tun oder darf dieser das während der Arbeitszeit tun. Oder gilt 50/50 weil man Ihn ja auch privat nutzt. Genauer gesagt. Bin ich als AN verpflichtet wenn ich das Auto waschen will dies in meiner Freizeit zu tun. Und ist der AG wiederum verpflichtet, den AN Zeit während der Arbeitszeit für die Pflege des Autos zu geben.

P
Pjöööng

05.07.2018 um 13:29 Uhr

Wenn Du das Fahrzeiug während der Arbeitszeit waschen lässt, dann ist das Arbeitszeit. Lässt Du es außerhalb der Arbeitszeit waschen, wirst Du diese Zeit kaum als Mehrarbeit vergütet bekommen. Ich würde aber auch mal schauen ob in dem Kfz-Überlassungsvertrag etwas vereinbart wurde.

Ich finde diese Diskussionen bei Firmenfahrzeugnutzern übrigens immer äußerst skuril. Da stellt Dir Dein Arbeitgeber ein Auto zur Verfügung, bezahlt Dir vermutlich auch allen privat verballerten Sprit und Du diskutierst ernsthaft über 4*15 Minuten pro Jahr?

M
Moreno

05.07.2018 um 13:33 Uhr

,,Ich finde diese Diskussionen bei Firmenfahrzeugnutzern übrigens immer äußerst skuril. Da stellt Dir Dein Arbeitgeber ein Auto zur Verfügung, bezahlt Dir vermutlich auch allen privat verballerten Sprit und Du diskutierst ernsthaft über 4*15 Minuten pro Jahr? " Zitat Pjöööng dem ist wohl nichts hinzuzufügen!

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