Erstellt am 16.06.2008 um 11:27 Uhr von Konrad
Hallo Tuppes
Es gibt kein „Dienstwagengesetz“ über Eure Arbeitspflichten steht was in Euren Arbeitsverträgen / Vereinbarung zu Dienstwagen, oder evtl. im Tarifvertrag falls vorhanden.
Zu den Hauptpflichten zählt vermutlich die Tätigkeit im mobilen Pflegedienst, zu den Nebenpflichten die der AG per „Direktionsrecht“ anweisen kann, wäre: z.B. Tanken, Fahrt zur Waschanlage, usw. aber nur während der Arbeitszeit. Über Freizeit der MA kann AG i. d.R. nicht verfügen, Ausnahme der Dienstwagen steht auch privat zur freien Verfügung.
Gesetzlich geregelt ist das im BGB Gesetz.
Erstellt am 04.07.2018 um 09:34 Uhr von FrankDux
Hallo,
wie sieht es aber aus, wenn man das Firmenfahrzeug durch die 1% Regelung auch privat nutzen darf. Ist die Zeit für die Autowäsche dann Arbeits- oder Freizeit?
Erstellt am 04.07.2018 um 09:51 Uhr von Pjöööng
Wann wird es denn gewaschen? Während der üblichen Arbeitszeiten, oder in der Freizeit?
Erstellt am 04.07.2018 um 15:21 Uhr von FrankDux
Genau dass ist doch die Frage. Hat man als Arbeitnehmer dass Recht den Firmenwagen, den man auch privat nutzen kann, während der Arbeitszeit zu waschen?
Erstellt am 04.07.2018 um 15:26 Uhr von Pjöööng
Hast Du denn eine Pflicht den Wagen zu waschen?
Erstellt am 04.07.2018 um 16:01 Uhr von FrankDux
Ja, den Firmenwagen muss man in einem guten Zustand halten. Dass man da auch mal alle 3 Monate in die Wäsche muss ist doch klar. Die Kosten werden auch vom AG übernommen. Mir ist nur wichtig: Ist der AN verpflichtet, dies in seiner Freizeit zu tun oder darf dieser das während der Arbeitszeit tun. Oder gilt 50/50 weil man Ihn ja auch privat nutzt.
Genauer gesagt. Bin ich als AN verpflichtet wenn ich das Auto waschen will dies in meiner Freizeit zu tun. Und ist der AG wiederum verpflichtet, den AN Zeit während der Arbeitszeit für die Pflege des Autos zu geben.
Erstellt am 05.07.2018 um 11:29 Uhr von Pjöööng
Wenn Du das Fahrzeiug während der Arbeitszeit waschen lässt, dann ist das Arbeitszeit. Lässt Du es außerhalb der Arbeitszeit waschen, wirst Du diese Zeit kaum als Mehrarbeit vergütet bekommen. Ich würde aber auch mal schauen ob in dem Kfz-Überlassungsvertrag etwas vereinbart wurde.
Ich finde diese Diskussionen bei Firmenfahrzeugnutzern übrigens immer äußerst skuril. Da stellt Dir Dein Arbeitgeber ein Auto zur Verfügung, bezahlt Dir vermutlich auch allen privat verballerten Sprit und Du diskutierst ernsthaft über 4*15 Minuten pro Jahr?
Erstellt am 05.07.2018 um 11:33 Uhr von moreno
,,Ich finde diese Diskussionen bei Firmenfahrzeugnutzern übrigens immer äußerst skuril. Da stellt Dir Dein Arbeitgeber ein Auto zur Verfügung, bezahlt Dir vermutlich auch allen privat verballerten Sprit und Du diskutierst ernsthaft über 4*15 Minuten pro Jahr? " Zitat Pjöööng dem ist wohl nichts hinzuzufügen!