Erstellt am 16.11.2012 um 17:15 Uhr von Valdi
Seit der Wahl ist bekannt, wer 1.2.3.usw Ersatzmitglied ist.
Das rueckt automatisch nach, und muss zur Sitzung geladen werden. Der AG muss nicht schriftlich informiert werden, genausowenig die Belegschaft. Einzig das Ersatsmitglied muss rechtzeitig / sobald es die Einladung hat/ ihren Vorgesetzten zu informieren, das es am xxx ab zur BR-Sitzung gehen wird...
Erstellt am 16.11.2012 um 17:34 Uhr von Paddy
Danke für die schnelle Antwort.
Habe mir nämlich die Frage gestellt wie das laufen sollte, wenn ich dem Arbeitgeber einen Brief schreiben sollte worin steht dass Nachrücker XY jetzt für 2 Tage im Gremium ist....
Denn dann kommt der Brief ja wohl erst an wenn die 2 Tage von XY schon wieder vorbei sind.
Wenn XY für ein BR-Mitglied einspringt das wegen Krankheit /Urlaub sagen wir für eine Woche das Gremium verlässt, was ist dann ? Wird dann auch keine Info an Arbeitgeber oder Belegschaft raus gegeben ?
Ich meine.... Woher weiß die Belegschaft dass XY dann Ansprechpartner ist ?
Erstellt am 16.11.2012 um 23:44 Uhr von Valdi
Wieviele BR gibt es denn? Habt ihr eine Freistellung? Habt ihr ein BR- Buero? Solange ein ordentliches BR-Mitglied im Hause ist, ist dies die Anlaufstelle. Ihr koennt ueber ein BR Infoblatt der Belegschaft mitteilen, wer wo wie erreichbar ist. Oder auf der Betriebsvetsammlung. Es geht doch nicht um Ersatzfreistellungen?? Diese werden dem AG mitgeteilt und eben begruendet. Ansonsten laeuft es, wie ich schon geschrieben habe. Auch wenn es fuer lange waere, ohne mitteilungspflicht. Bitte lese die BetrVG !!!!
Erstellt am 17.11.2012 um 09:09 Uhr von Paddy
Hallo Valdi
Nein, es hat nix mit Freistellung zu tun. Es handet sich hier bei uns um ein 3er Gremium. Neulich hatten wir dann erstmals den Fall dass ein Mitarbeiter am Folgetag ein Vorarbeitergespräch hatte (etwas kurzfristig von dem Mitarbeiter bei mir angekündigt ca 15 St vorher) und wollte gerne einen BR dabei haben.
Ich selber war gerade auf der Arbeit zur Nachtschicht, mein einer BR-Kollege war krank und der andere im Urlaub. Also war am Folgetag kein BR in der Firma,
Unser Vorsitzender war leider krank und hatte uns blöder weise nicht darüber informiert dass er ausfällt, und auch nicht wie lange.
Das soll dann in Zukunft anders laufen !!!!
Erstellt am 17.11.2012 um 10:24 Uhr von Valdi
Morgen Paddy, nochmals:2 Ersatsmitglieder waren doch da. Pech wenn ihr nicht gut auf alle Schichten verteilt seit. Doch du haettest den Termin telefonisch so verlegen lassen koennen, das du beim Gespraech dabei sein konntest. Jeder MA hat das Recht auf BR Beistand seines Vertrauens! Aber Jedes Gespraech kann mit BR wiederholt werden wenns der MA nicht zufrieden ist mit dem Ergebniss. Oder der MA weigert sich : ohne BR kein Gespraech!
Erstellt am 17.11.2012 um 10:37 Uhr von rechtbekommen
Valdi schaue Dir ganz dringend eunmal §82 an. Denn nicht zu jedem Gespraech darf man ein BRM hinzuziehen. Weiter es gibt Gespraeche denen man Folge leisten muss, da sie unter die Nebenpflichten des AN laut ArbV fallen. Eine Verweigerung hat dann eine Abmahnung usw zur Folge.
Erstellt am 17.11.2012 um 13:13 Uhr von Valdi
@ rechtbekommen, danke fuer den korrekten Hinweis mit den moeglichen Folgen.
Ja, das BAG hat einen generellen Anspruch des AN, bei jedem mit dem AG gefuehrten Gespraech ein BR-Mitglied hinzuziehen, verneint. Da der AN nicht immer im Voraus weiss, welche Themen der AG im Gespraech anschneidet, ist bei uns eine Beiziehung eines BR's immer moeglich.