Erstellt am 15.11.2012 um 12:57 Uhr von rechtbekommen
Nein, Sitzungen und Bschluess via Mail usw sind rechtswidrig/nichtig. Kann manim BetrVG und Kommentar klar nachlesen Der BRV sollte daher dringend aud Seminar
Erstellt am 15.11.2012 um 13:17 Uhr von Celest
Der Beschluss muss auf einer Sitzung gefasst werden - aber natürlich könnt ihr euch auch vorher via eMail abstimmen. D.h. wenn ihr eine Sitzung nur zu dem Thema macht, würde BRV alle einladen - diejenigen die weit weg sind, könnten aber z.B. absagen - solltet ihr dass so "hinbiegen" müsst ihr nur darauf achten, dass ihr zumindest eine Beschlussfähige Mehrheit zusammen bekommt und die dann im Sinne der eMail-Absprache entscheidet....
LG
C.
Erstellt am 15.11.2012 um 14:30 Uhr von meckerziege
Ihr solltet grundsätzlich klären, wie Ihr mit Eurer Sitzungskultur klarkommt bei der Entfernung.
Beschluesse im Umlaufverfahren , d.h. Telefon oder Mail, sind nicht zulässig!
TIPP:
Alle BRM suchen sich Seminare raus und BR beschliesst diese auf der nächsten Sitzung.
Ihr könnt auch schon fürs ganze nächste Jahr Seminare planen und beschliessen - dann habt Ihr wenigstens das vom Tisch.
Erstellt am 15.11.2012 um 14:58 Uhr von rkoch
Nur mal so am Rande weils mir mal wieder auffällt:
> in unserem Unternehmen hat sich zum ersten mal der Betriebsrat gegründet.
.... Hier steht schon mal eine Unmöglichkeit....
In UNTERNEHMEN werden keine BR gegründet. Wie der Name "BETRIEBSrat" schon sagt, werden BR in BETRIEBEN gegründet (bzw. gewählt).
> wir sind ca. 100 Km getrennt.
EIN Betrieb, der aus BETRIEBSTEILEN besteht, die 100km voneinander entfernt sind, ist eine Ausnahmeerscheinung.
Insofern stelle ich mal die Frage in den Raum, ob Euer BR überhaupt rechtmäßig gewählt wurde. Der Sinn, warum BR in Betrieben gewählt werden und warum 100km entfernte Betriebsteile i.d.R. eigenständige Betriebe sind, liegt ja eben darin, dass ein BR unter solchen Bedingungen nur unter schwierigsten Bedingungen seinen Geschäften nachgehen kann und seine Wähler betreuen kann. I.d.R. bilden Betriebsteile nur dann einen gemeinsamen Betrieb, wenn die Fahrzeit zwischen den Betriebsteilen und dem Hauptbetrieb deutlich unter einer Stunde liegt. vgl. §4 (1) BetrVG, Stichwort "räumlich weit entfernt"! Wesentliche Ausnahme von der Regel: Kleinstbetriebe nach §4 (2) BetrVG.
Erstellt am 15.11.2012 um 16:19 Uhr von gironimo
naja - es gibt ja auch Außendienstmitarbeiter; oder in einem kleineren Betriebsteil haben die AN darüber abgestimmt im Hauptbetrieb mitzuwählen........
Aber die Frage ansich wurde ja richtig beantwortet. E-Mail bei Beschlüssen geht nicht. Zur Vorabklärung kann man natürlich auch E-Mail nutzen (oder das gute alte Telefon). Ist vielleicht sogar zu empfehlen. Man kann dann beim Seminaranbieter schon einmal eine Vorreservierung machen und dann nach der Sitzung und dem Beschluß den Arbeitgeber informieren und - sofern dieser sich nicht querlegt - buchen .