Als Vorsitzende des Betriebsrats (7 Mitglieder) scheide ich zum 31.12.2012 aus.
Neuwahlen für den Vorsitz ab Januar sind aus organisatorischen Gründen für November 2012 angesetzt.
Die interne Stimmung hat gezeigt, dass die Bereitschaft der Mitglieder bzw. des Nachrückers, den Vorsitz zu übernehmen, gering ist.
D.h. ich rechne im schlimmsten Fall damit, dass bei den Neuwahlen kein neuer Vorsitzender gefunden werden kann.
Zur Vorgehensweise in so einem Fall konnte ich im BetrVG nichts finden. Ich möchte aber gerne auf diese Situation vorbereitet sein, um kompetent und richtig handeln zu können.
Danke für Ihren Rat.