Erstellt am 15.11.2012 um 12:45 Uhr von BRFrage
Hallo Celest,
zunächst bist Du da im Individualrecht. Es sei denn es gibt oder gab einen vergleichbaren Fall, dann kann man das Kollektivrecht bemühen.
Ganz unabhängig davon kann der BR JEDERZEIT die Einführung von Gehaltsgruppen verlangen, auch ohne aktuelle Vorgänge. Stichwort: Einführung/ Durchführung/ Änderung von Entlohnungsgrundsätzen. Und die Gleichbehandlungsrichtlinien kann man hier auch bemühen.
Erstellt am 15.11.2012 um 13:20 Uhr von Celest
Danke für die schnelle Antwort :)
Das wir als BR das fordern können ist klar - meine Abteilungsleiterin hat mich nur im persönlichen Gespräch als sie die Details mit mir durchgesprochen hat gefragt, ob sie hier den BR mit einbeziehen muss, da ich mir nicht sicher war, wollte ich zunächst noch recherchieren bzw. eure Meinung nachfragen.
LG
C.
Erstellt am 15.11.2012 um 14:32 Uhr von rkoch
> Ganz unabhängig davon kann der BR JEDERZEIT die Einführung von Gehaltsgruppen verlangen
... schön wärs.. Der BR kann nur seine MB einfordern, wenn der AG bereits ein Gruppensystem nutzt! Er muss es nicht als solches kenntlich gemacht haben oder die Gruppen selbst bekannt gegeben haben, es reicht, dass erkennbar ist dass er eines anwendet, z.B. weil die Einkommen mehrerer AN identisch sind. Dann kann der BR bei den Regeln bzw. dem System, wer in welche Gruppe einzustufen ist, mitbestimmen.
Sofern der BR bislang allerdings frei Schnauze bezahlt kann der BR ihn nicht dazu zwingen ein derartiges System einzuführen (die GEW hingegen schon). Ansonsten würde das zwangsläufig bedeuten, dass der BR Einfluss auf die Lohne und Gehälter nehmen würde, da ja dann zumindest alle neuen AN in dieses System eingruppiert werden müssten.
In diesem Sinne: Wenn es bislang kein Gruppensystem gibt oder wenn es noch keine Eingruppierungsregeln zu einem bestehenden System gibt, dann gibt es auch keine MB zur Eingruppierung für den BR.
> da sich meine Aufgabenbereich nicht wirklich ändern wird, nur dass ich es jetzt dann auch offiziell mache.
Nett ausgedrückt.. Du bist also vor längerer Zeit versetzt worden und es hat niemand interessiert... Jetzt wird die Versetzung "offiziell" und deswegen braucht es Deiner Meinung nach immer noch niemanden zu interessieren?
Sofern belegbar ist, was einst Dein Aufgabengebiet war und das sich dieses jetzt ändert, so könnte der BR immer noch behaupten, dass er nichts davon wusste dass der AG die Änderung schon länger durchgeführt hatte und jetzt seine MB verlangen... Falls der AG darauf nicht eingeht könnte der BR noch heute ein Verfahren nach §101 anstrengen...
Also im Grunde bleibt es eine Versetzung...