Sicherheitsüberprüfung der Bediensteten als Voraussetzung für AEO-Status
Hallo zusammen,
dar der Arbeitgeber ohne Zustimmung seiner Bediensteten als Voraussetzung für den AEO-Status einer Sicherheitsüberprüfung anhand der sog. Terrorismuslisten unterzieht ?
MfG Anton
Community-Antworten (5)
13.11.2012 um 20:47 Uhr
Die Zustimmung hat der AN quasi mit Unterzeichnung des ArbV gegeben. Denn der AGist verpflichtet diese zu machen.
Bestimmte Jobs bringen zwangsweise bestimmte Überprüfungen mit.
13.11.2012 um 20:58 Uhr
Hallo,
in diesen Urteil steht: sicherheitsrelevanten Bereichen tätigen Bediensteten .... bei uns wurde die Komplette Mannschaft, vom Hilfsarbeiter bis zum Ingenieur überprüft. Und die meisten Beschäftigen arbeiten nicht in sicherheitsrelevanten Bereichen.
Mfg Anton
13.11.2012 um 22:27 Uhr
Hallo, weist Du das oder wird das vermutet dass die MA in nicht sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten. Hat auch nichts mit Hilfsarbeiter oder Ingenieur zu tun.
13.11.2012 um 22:42 Uhr
Es ist immer die Frage kommen sie mit relevanten Daten/ Bereichen in Kontakt? Koennten sie ggf als "Tueroeffner" dienen? Also Dinge einschleusen?
14.11.2012 um 11:05 Uhr
Der AG darf dies nur, wenn es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Muss handelt. Wie ich Dich verstehe, besteht dies aber eben nicht bei allen Arbeitnehmern.
Aber nun ist es ja scheinbar schon geschehen (?).
Ihr solltet daher als BR mit dem AG kontakt aufnehmen und klären, was wer wie und wo der AG mit den Daten macht
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