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Sicherheitsüberprüfung der Bediensteten als Voraussetzung für AEO-Status

A
Antondreisig
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

dar der Arbeitgeber ohne Zustimmung seiner Bediensteten als Voraussetzung für den AEO-Status einer Sicherheitsüberprüfung anhand der sog. Terrorismuslisten unterzieht ?

MfG Anton

1.41705

Community-Antworten (5)

B
BRMetall

13.11.2012 um 20:47 Uhr

Die Zustimmung hat der AN quasi mit Unterzeichnung des ArbV gegeben. Denn der AGist verpflichtet diese zu machen.

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&pm_nummer=0059/12

Bestimmte Jobs bringen zwangsweise bestimmte Überprüfungen mit.

A
Antondreisig

13.11.2012 um 20:58 Uhr

Hallo,

in diesen Urteil steht: sicherheitsrelevanten Bereichen tätigen Bediensteten .... bei uns wurde die Komplette Mannschaft, vom Hilfsarbeiter bis zum Ingenieur überprüft. Und die meisten Beschäftigen arbeiten nicht in sicherheitsrelevanten Bereichen.

Mfg Anton

M
Mainpower

13.11.2012 um 22:27 Uhr

Hallo, weist Du das oder wird das vermutet dass die MA in nicht sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten. Hat auch nichts mit Hilfsarbeiter oder Ingenieur zu tun.

R
rechtbekommen

13.11.2012 um 22:42 Uhr

Es ist immer die Frage kommen sie mit relevanten Daten/ Bereichen in Kontakt? Koennten sie ggf als "Tueroeffner" dienen? Also Dinge einschleusen?

G
gironimo

14.11.2012 um 11:05 Uhr

Der AG darf dies nur, wenn es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Muss handelt. Wie ich Dich verstehe, besteht dies aber eben nicht bei allen Arbeitnehmern.

Aber nun ist es ja scheinbar schon geschehen (?).

Ihr solltet daher als BR mit dem AG kontakt aufnehmen und klären, was wer wie und wo der AG mit den Daten macht

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