Erstellt am 29.08.2007 um 08:16 Uhr von betriebsratten
Der Arbeitgeber darf erst mal im Prinzip alles....wenns einen BR gibt darf er nicht mehr alles und vor allem nicht mehr allein...das nennt sich dann Mitbestimmung
Mal so ganz grob ausgedrückt
Erstellt am 29.08.2007 um 08:36 Uhr von ego112
Dienstkleidung muss natürlich dem Umfeld entsprechen. Deshalb ist es kaum einsehbar, warum eine Raumpflegerin ein Dirndl tragen soll. Bei einer Fremdenverkehrskauffrau wiederum ist es einsehbar, wenn im Gegenzug der männliche Part auch eine Dienstkleidung verpasst bekommt. Die Kosten für die Dienstkleidung übernimmt der AG.
Erstellt am 29.08.2007 um 08:57 Uhr von paula
@ego
ob die Kosten der AG trägt würde ich erst einmal noch in Frage stellen.... Grundsätzlich trägt der AN die Kosten der Kleidung (siehe Bank-MA zahlt auch Anzug und Krawatte selbst). Was anderes gilt eigentlich erst bei der Schutzkleidung
Erstellt am 29.08.2007 um 09:43 Uhr von ego112
@paula,
vom Grundsatz her gebe ich Dir Recht. Es kommt jedoch darauf an, was in einem AV geregelt ist. Bei Spielbanken ist es z.B. geregelt, bestimmte Kleidung zu tragen und dieses ist im AV festgelegt. Also, der AN zahlt.
Sollte nichts geregelt sein und der AG verlangt das Tragen von Dienstkleidung, muss er diese auch zur Verfügung stellen. Es gibt bestimmt noch viele Beispiele, doch denke ich, dass in diesem Fall der AG für die Kosten aufzukommen hat.
Erstellt am 29.08.2007 um 09:55 Uhr von Kölner
@ego112
Also bleiben spannende Fragen...
...ob der AN das Tragen der Dienstkleidung ablehnen kann
...ob der AN das Tragen einer bestimmten Bekleidungs-/Farbkombination befolgen muss
...ob der AN das Tragen der Dienstkleidung mit einer eigenen Reinigung díeser selbigen subventionieren muss
...ob der AN das Tragen von Schutzkleidung unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen kann
...ob der AN sich das Tragen von Dienstkleidung subventionieren lassen kann
...ob der AN sich das Tragen von Schutzkleidung subventionieren lassen kann
Das lehrt mich:
Der Einzelfall ist entscheidend.
Spannend allemal...
...kann ein Förster ein pinkes T-Shirt tragen?
...darf eine Bankangestellte neongrelle Hosen tragen?
...sollte eine Krankenschwester nicht mal schwarze Schutzkleidung tragen?
...
Erstellt am 29.08.2007 um 11:38 Uhr von ego112
@kölner,
...ob der AN das Tragen der Dienstkleidung ablehnen kann klar, wenn diese nichts mit der jeweiligen Tätigkeit zutun hat. Z.B. Kittel im Einzelhandel=OK. Bikini/Sportdress in einem Sportbekleidungsgeschäft, sicherlich nicht.
...ob der AN das Tragen einer bestimmten Bekleidungs-/Farbkombination befolgen muss. Wenns nicht zu meiner Haarfarbe passt, vielleicht(smile).
...ob der AN das Tragen der Dienstkleidung mit einer eigenen Reinigung díeser selbigen subventionieren muss Gute Frage.
...ob der AN das Tragen von Schutzkleidung unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen kann Ist meistens vom Gesetzgeber gefordert, kann trotzdem verweigert werden, wenn z.B. keine Untersuchung nach G26 vorliegt und der AN Atemschutz tragen soll.
...ob der AN sich das Tragen von Dienstkleidung subventionieren lassen kann ????????
..ob der AN sich das Tragen von Schutzkleidung subventionieren lassen kann ????????
Erstellt am 29.08.2007 um 11:46 Uhr von Kölner
@ego112
Zur Erläuterung Deiner "???????"
Ich kenne eine Firma, die zahlt Ihren AN für das Tragen der Dienstkleidung ein "Schmerzensgeld"!
...naja, sie tragen auch Eichhörnchenkostüme.