AEO-Zertifizierung
Hallo zusammen, unser Unternehmen beabsichtigt, den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) zu erlangen. Dazu wird das Unternehmen von den Zollbehörden geprüft (ähnlich umfangreich wie beispielsweise bei der ISO-Zertifizierung). Hierzu sollen u.a. Mitarbeiter aus bestimmten Bereichen (wie beispielsweise Geschäftsleitung, Personalabteilung, Finanzbuchhaltung, Zollabteilung etc.) anhand von Sanktionslisten überprüft werden. Ist es richtig, dass der BR hierzu lediglich informiert werden muss oder ist dies mitbestimmungspflichtig ? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Community-Antworten (2)
22.09.2011 um 15:42 Uhr
die Frage ist sicherlich, ob hierbei Fragebogen zum Einsatz kommen oder eben nur befragt wird und jemand mit Bleistift was auf einen Notizzettel kritzelt. (§ 84 BetrVG). Die Frage die Ihr stellen solltet ist, ob die Befragungsergebnisse anschließend per EDV erfasst werden und sich dadurch Rückschlüsse auf Arbeitnehmer ableiten lassen (Verhaltens- und Leistungskontrollen im Sinne des § 87 BetrVG).
Auf jedem Fall solltet Ihr Euch genaustens über die Abläufe informieren. Die Informationen müssen so genau sein, dass Ihr Euch selbst ein Bild davon machen könnt, ob eine Mitbestimmung besteht oder nicht § 80 BertrVG)
22.09.2011 um 18:42 Uhr
@gironimo Es gibt Menschen, Sachkundige, die halten eine Zertifizierung für eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG.
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