Hallo zusammen,
unser Unternehmen beabsichtigt, den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) zu erlangen. Dazu wird das Unternehmen von den Zollbehörden geprüft (ähnlich umfangreich wie beispielsweise bei der ISO-Zertifizierung). Hierzu sollen u.a. Mitarbeiter aus bestimmten Bereichen (wie beispielsweise Geschäftsleitung, Personalabteilung, Finanzbuchhaltung, Zollabteilung etc.) anhand von Sanktionslisten überprüft werden.
Ist es richtig, dass der BR hierzu lediglich informiert werden muss oder ist dies mitbestimmungspflichtig ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.