Fahrt zur Betriebsratssitzung
Hallo, eine neue Dienstanweisung besagt, dass alle Bediensteten Dienstfahrzeuge zu benutzen haben, wenn die zur Verfügung stehen. Wenn nicht frei, dann muss ein Antrag auf Fahrt mit dem Privatfahrzeug gestellt werden. Soweit so gut. Das ganze soll auch für die BR Mitglieder gelten. Hier wurde bis jetzt es so praktiziert, dass Fahrtgemeinschaften gebildet wurden, wenn möglich. Da ein Teil des BR’s noch die Nacharbeit tätig, werden auch mal zwei oder drei Privatfahrzeuge benötigt. Wir sehen da eine Einschränkung der Flexibilität und auch der Planung. Zu der sehr umfangreichen BR Arbeit muss dann vorab noch geklärt werden, ob ein Fahrzeug zur Verfügung steht. Außerdem muss dann im Zweifel bei der km-¬Abrechnung danach auch der Beweis erbracht werden, dass kein Firmenfahrzeug vorhanden war und deshalb das Privatfahrzeug genommen worden ist. Handelt der AG korrekt oder ist so eine Anordnung für den BR nicht gültig? Danke für eure Meinung
Community-Antworten (5)
13.01.2012 um 11:21 Uhr
grundsätzlich gilt die Reiserichtlinie des Betriebes für alle - also auch dem BR. Wie dies praktischer Weise gehandhabt werden kann, müsst Ihr mit dem AG klären.
Bei uns ist die Regelung ähnlich. Ein Anruf oder Mail an der Pforte und schon kommt eine E-Mail ob ein Dienstwagen da ist oder nicht - wenn nein, dann Privatwagen.
13.01.2012 um 14:40 Uhr
ich frage mich aber jetzt ernsthaft wo der BR für sich das Problem sieht....
13.01.2012 um 21:03 Uhr
um hier die Problematik zu erkennen, bedarf es vielleicht zu wissen, wie unser AG mit dem BR umgeht. Im Übrigen auch mit den ganzen AN. Fakt ist, dass der BR jetzt sich auch noch organisatorisch um ein Dienstfahrzeug zu bemühen hat. Außerdem muss der BR im Zweifel beweisen, dass kein Dienstfahrzeug zur Verfügung stand. Die Mitglieder sind nicht nur einmal hinter ihren Fahrkostenabrechnungen hinterher gerannt. Und die abgerechneten 0.30 Euro pro Kilometer decken wohl kaum die Kosten, also wo ist da eine Ersparnis, wenn mit einem Dienstfahrzeug anstatt mit dem privaten PKW gefahren wird. Als BR-Mitglied zahle ich dann wohl eher drauf, wenn ich mit meinem PKW fahre, Schone aber meine Nerven und das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Ich frage mal ganz provokant: Wenn der AG das BR Büro in einem 20 km entfernten Büro einrichten läßt, warum muss ich dann die 20 km überhaupt mit meinem privaten PKW fahren? Setzt die Mitgliedschaft im BR einen Führerschein und ein fahrbereites Auto voraus? Freue mich auf eure Antworten!
14.01.2012 um 18:41 Uhr
Wenn ein Dienstauto da ist müßt ihr es benutzen. Ist keins da, bekommt ihr die Kosten erstattet. Warum fahrt ihr nach der Sitzung in Fahrgemeinschaften? Weil die Sitzung 20km von euren privaten Autos stattfand? Dann braucht ihr eben mindestens zwei Dienstwagen, vielleicht auch drei, wo ist das Problem? Wenn soviele nicht vorrätig sind gibts eben doch wieder Kostenerstattung.
Und was das beweisen angeht ... wie ist denn das Dienstwagenbuchungsprocedere? Irgendwer wird ja wohl die Schluessel verwalten. Und der wird ja wohl entweder per email absagen oder, falls das persönlich gemacht wird, dir nen Wisch unterschreiben das grad keins da war.
Ich streit mich ja sehr gern auch ums Prinzip, aber das ist so nun echt nicht zu beanstanden.
15.01.2012 um 15:15 Uhr
"Ich frage mal ganz provokant: Wenn der AG das BR Büro in einem 20 km entfernten Büro einrichten läßt, ..."
Ich frage mal ganz provokant zurück. Warum lässt sich ein BR in ein 20km entferntes Büro "verfrachten"? An diesem Punkt könnt ihr ev. angreifen, aber ganz sicher nicht am Punkt "Dienstwagennutzung" .
Ist das Büro in einem Gebäude, welches zentraler Firmensitz ist?
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