Erstellt am 13.11.2012 um 16:34 Uhr von leserin
lese mal hier:
http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_krankheit_kinder.html
und hier:
http://www.tk.de/tk/basiswissen-fuer-arbeitgeber/entgeltfortzahlung/krankengeld-erkrankung-kind/343712
Erstellt am 13.11.2012 um 18:28 Uhr von gironimo
Der Anspruch aus dem Sozialgesetzbuch V setzt natürlich eine Krankenversicherung voraus, die diesen Versicherungsfall berücksichtigt. Ich nehme mal an, die privaten KV fühlt sich nicht zuständig, da kein Kind bei ihr versichert ist.
Wenn der Mann in der gesetzlichen KV ist und das Kind dort mitversichert ist, sollte er zukünftig die Pflege im Krankheitsfall übernehmen.
Vielleicht gibt es bei Euch aber auch einen Tarif (Freistellungskatalog; meist MTV)?
Natürlich kölnnte man auch mit dem § 616 BGB argumentieren.
Erstellt am 13.11.2012 um 18:52 Uhr von Betriebsrätin
Der AG durfte den Lohn nicht kürzen wenn es nicht im ArbV/TV eine entsprechende negative Regelung gibt.
Denn:
Erkrankung eines Kindes
Wenn ein Kind krank wird und Mutter oder Vater daher nicht zur Arbeit gehen können, müssen Sie für diese Zeit das Entgelt fortzahlen, wenn weder der Arbeitsvertrag noch ein für Ihr Unternehmen gültiger Tarifvertrag eine entsprechende Ausschlussklausel enthält. Ist der Anspruch ausgeschlossen, zahlt die Krankenkasse an den daheim gebliebenen Elternteil Krankengeld.
Die KV kommt erst zum tragen wenn die Entgeltfortzahlung abgelaufen ist.
Kann man so auch aus den von @leserin verlinkten Webseiten herauslesen,