In unserem Betrieb soll ein Teilbereich outgesourct werden. Davon betroffen wären drei von zehn MA, welche dadurch eine betriebsbedingte Kündigung erhalten sollen.
Kann/Darf der BR vor seinem Beschluss diese MA hören wie es § 102 Abs. 2 Satz 4 BetrVG vorsieht. Oder gilt dies nur, z.B. bei verhaltensbedingter Kündigung?
Die Sozialauswahl des AG ist korrekt, so dass wir nicht sicher sind, ob wir hier vorgreifen dürfen.
Die Gründe in Abs. 3 geben leider in diesem Fall nichts her um zu widersprechen.
Da können wir wohl bestenfalls die Frist verstreichen lassen, oder habt ihr eine andere Idee?
Vielen Dank für eure Antworten.
Fliege