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Arbeitszeit/Hotelkosten für BRM bei Sitzung

W
WackleDackle
Mai 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben gerade ein neues Gremium (ich bin Wahlvorstandsvorsitzender und auch im neuen Gremium) gewählt und haben einen Sonderfall, der mir etwas Kopfschmerzen bereitet, von wegen Organisation etc.

Also wir haben seit dieser Wahlperiode ein 9er Gremium. Auf Platz 10 wurde ein Außendienstmitarbeiter gewählt. Dessen Anfahrtszeit in den Betrieb beträgt etwa 5 Stunden. Zur Konstituierenden Sitzung musste ich ihn einladen, da ein reguläres Mitglied in Urlaub ist.

Die "normalen" Arbeitszeiten des AD-Mitarbeiters sind 7,5h pro Tag + 45 Minuten Pause.

Gehen wir davon aus, dass die Sitzung um 15 Uhr stattfindet und voraussichtlich etwa 1-2 Stunden dauern wird.

Nun meine Fragen:

  1. Wenn der AD-Mitarbeiter zur BR-Sitzung kommt (was ja sein Recht ist) würde er vermutlich so gegen 9 Uhr/09:30 Uhr allerspätestens losfahren. Das wäre ja auch seine normale Arbeitszeit. Die Anfahrt zählt also zur normalen Arbeitszeit, die Benzinkosten kriegt er als AD-Mitarbeiter sowieso erstattet. Ist das soweit richtig?

  2. Die Sitzung ist um 17 Uhr beendet. Darf er nun wieder nach Hause fahren oder muss er sich ein Hotelzimmer nehmen und am nächsten Tag erst wieder nach Hause fahren. Bzw. hat er das Recht sich ein Hotelzimmer zu nehmen und am nächsten Tag erst wieder nach Hause fahren (und dies dem AG in Rechnung zu stellen)? (Würde er am selben Tag zurück fahren, wäre er ja erst nach 22 Uhr zu Hause und damit über 12h Arbeitszeit!)

  3. Wenn an diesem Tag sehr viel Verkehr wäre und er kurz vor Ziel (also etwa 30 Minuten vor Beginn der Sitzung) in einen Stau gerät und vermutlich erst mit 30 Minuten Verspätung eintreffen würde, dürfen wir dann auf ihn warten oder muss die Sitzung zu der anberaumten Zeit durchgeführt werden. Müsste in dem Fall ein weiteres Ersatzmitglied geladen werden oder ist "im Stau stehen" kein tatsächlicher Verhinderungsgrund?

  4. Wenn die Sitzung auf Grund der in 3. beschriebenen Situation dann doch ohne ihn stattfinden müsste, hätte er trotzdem Anrecht auf die in 1. bzw. 2. genannten Punkte? (Anfahrt und Rückfahrt = Arbeitszeit, Hotel da über 12h?)

Ich weiß, es klingt ein bisschen kompliziert, aber wir hatten so eine Situation bisher nicht im Gremium. Für ein wenig Hilfe in dieser Situation wäre ich sehr dankbar!

LG, Dackle

35509

Community-Antworten (9)

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Pickel

18.05.2022 um 17:52 Uhr

Zur Frage der Arbeitszeitüberschreitung: So wie geschildert fährt der Außendienstler ausschließlich aufgrund der BR-Aktivität. Diese ist ein Ehrenamt, hier greift die Stundenregelung bzgl. maximaler Arbeitszeiten nicht. Dein Hinweis "und damit über 12h Arbeitszeit!" ist also nicht korrekt.

Ob er Anspruch auf eine Hotelübernachtung hat, wird also an der allgemeinen Zumutbarkeit entschieden. Eine Rückkehr um 22 Uhr dürfte in aller Regel noch zumutbar sein.

C
celestro

18.05.2022 um 18:01 Uhr

Pickel hat ja schon etwas gesagt ... davon abgesehen können wohl nicht 8 andere BRM einfach 30 Minuten (oder noch mehr) nichts tun, nur weil Nummer 9 im Stau steht. Also Sitzung los und der ADM stößt dann später dazu.

R
Relfe

18.05.2022 um 18:15 Uhr

korrekterweise müsste der WV aber trotzdem versuchen ein EBRM zu laden, wenn der BRM nicht erscheint. Der WV muss dann von einer Verhinderung ausgehen, da er ja schon angekündigt hat "im Stau zu stehen" Sollte er kein EBRM in angemessener Zeit erreichen oder kein EBRM kurzfristig teilnehmen können, dann wird die Sitzung ohne EBRM begonnen. mMn kann man dafür ca. 10 Min. ansetzen als "angemessener Zeitraum" um eine EBRM nachzuladen. Wenn der BRM dann verspätet eintrifft übernimmt er seine Aufgaben wieder vom EBRM und das EBRM verlässt die Sitzung.

W
WackleDackle

18.05.2022 um 18:23 Uhr

Danke für euren schnellen Antworten! Super!

D.h. die Hotelübernachtung läge im Goodwill des AG? Er ist aber nicht verpflichtet dies zu tun? Dann sollte der ADM möglichst vorher schonmal das ganze abklären. Dementsprechend werden für den Tag auch nur seine "normalen" 7,5h + 45 Min Pause aufgeschrieben, richtig? Alle Zeiten darüber fallen unter "Ehrenamt" und seine persönliche Freizeit oder gibt es für die Mehr-Stunden einen Ausgleich?

"Also Sitzung los und der ADM stößt dann später dazu" ist leider einfacher gesagt als getan. Es ist ja die konstituierende Sitzung und da wird ja ganz am Anfang der BRV und sBRV gewählt. Dazu muss der BR ja Beschlussfähig sein. Deswegen ja meine Frage, ob Stau ein tatsächlicher Verhinderungsgrund ist. Wäre es einer, wären wir nicht beschlussfähig und ich müsste noch ein Ersatzmitglied für die Wahl des BRV laden. Wäre es kein tatsächlicher Verhinderungsgrund darf ich ja keins laden und wir wären beschlussfähig.

R
Relfe

18.05.2022 um 18:38 Uhr

ihr seid so-oder-so beschlussfähig. Ob Du richtig nachlädst beeinflußt nicht die Beschlussfähigkeit des Gremiums, sondern nur ob der Beschluss korrekt zustande gekommen ist. Und wenn die Wahl mit großer Mehrheit der Stimmen ausfällt, so dass die eine Stimme keine Änderung am Ergebnis zur Folge hat, dann wird das mMn auch kein Gericht einkassieren. Außerdem müsste erstmal einer den Beschluss beanstanden und das müsste dann ja ein BRM machen. Wenn alle außer einem da sind und dieser weder BRV noch stellv BRV werden möchte, dann wird dieser nicht den Beschluss anzweifeln. Und wenn es eine "Kampfabstimmung" in Aussicht steht, dann kann man immer noch warten (und solange diskutieren) bis der ADM eingetroffen ist.

--> der ADM kann auch einfach ankündigen zur Sitzung pünktlich da zu sein und wenn er dann "unendschuldigt fehlt" zu Beginn der Sitzung --> Pech für ihn, Glück für den WV "Unendschuldigtes Fehlen" ist eindeutig kein Verhinderungsgrund und dann darf nicht nachgeladen werden.

C
celestro

18.05.2022 um 19:37 Uhr

"korrekterweise müsste der WV aber trotzdem versuchen ein EBRM zu laden, wenn der BRM nicht erscheint. Der WV muss dann von einer Verhinderung ausgehen, da er ja schon angekündigt hat "im Stau zu stehen""

Richtig ... wobei ich den Text so verstehe, das die konstituierende Sitzung schon war und es eher um die folgenden normalen Sitzungen geht.

Aber natürlich müsste der BRV auch für die normalen Sitzungen versuchen, kurzfristig ein EBRM zu bekommen.

N
netteannette

18.05.2022 um 19:40 Uhr

Sinnvollerweise solltet ihr in eurer Geschäftsordnung regeln, dass diese künftig auch als Telefon-/Videokonferenzen stattfinden können. Auch hybrid, also ihr in Präsenz und der ADM (oder ein anderes Mitglied das z.B. gerade zuhause mobil arbeitet) können sich dazuschalten ........

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Agassi0

19.05.2022 um 09:22 Uhr

Dementsprechend werden für den Tag auch nur seine "normalen" 7,5h + 45 Min Pause aufgeschrieben, richtig? Alle Zeiten darüber fallen unter "Ehrenamt" und seine persönliche Freizeit oder gibt es für die Mehr-Stunden einen Ausgleich?

Für die Mehrstunden steht dem ADM ein Freizeitausgleich zu

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XYZ68

19.05.2022 um 10:46 Uhr

Die Reisezeit würde er meines Erachtens nach auch gutgeschrieben bekommen. Ggf. muss auch der Arbeitgeber für Hotelkosten aufkommen. Ich vergleiche da unsere KBR-Sitzungen. Wir bekommen die Reisezeit und, so notwendig, auch die Hotelkosten für die Übernachtung.

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