Regelungen für die Leistungszulage und Zielvereinbarung
Hallo, der Kollege ist nach der Probezeit fest eingestellt worden. Der Vorgesetzer meint, dass in 6-Monate (6-Monate nach Probezeit) die Zielvereinbarung stattfindet und erst ein Jahr später kann die Leistungszulage angepasst werden. Die Leistungszulage bei der Einstellung ist niedrig. (ca. 3%) Wie sind die Regelungen?
Community-Antworten (1)
10.11.2012 um 12:24 Uhr
Was gibt es denn dazu fuer Regelungen/ Vereinbarungen BV od TV???? Oder steht dazu etwas im ArbV?? Es gibt auf solches keinen gesetzlichen Anspruch.
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