Hallo zusammen,

wir bekommen oft unvollständige Anhörungen (z.B. das Projekt, in dem der AN arbeitet, fehlt) oder gar verspätet.

Aktuell kam eine Anhörung rein, die 5 Wochen nach der Versetzung eines Kollegen erfolgte. In der Anhörung selbst wurde auf den §100 betrvg hingewiesen.
Wir haben den AG schon des öfteren mündlich darauf hingewiesen, dass er nicht al "Allheilmittel" den §100 betrvg nutzen kann. Und nun kommt über nen Monat nach Versetzung die Anhörung!
Kann man hier eine Ermahnung zuteilen?