Erstellt am 09.11.2012 um 13:18 Uhr von BRMetall
Ja und rechtliche Schritte androhen oder gleich nach Beschlusszum Anwalt und den AG via Anwalt anschreiben lassen. Dass letztere zeigt dem AG wohl eher, dass er sich große Probleme einhandelt.
Auch einmal vom Anwalt beraten lassen oder ggf sogar gleich einmal mit einer Einstweiligen Verfügung die Beschäftigung auf dem neuen Arbeitsplatz bis zum Abschluss der MB untersagen lassen.
Vor allem aber solltet ihr ganz dringend, also sofort auch Schulung, denn hier besteht ganz dringender Bedarf!
Letztlich sich einmal sofort mit den §§ 100 und 101 befassen, also die Kommentierung die Urteile dazu im Web lesen.
Erstellt am 09.11.2012 um 14:52 Uhr von Watschenbaum
Anwalt anrufen, Problem schildern ......und die Sache läuft
(arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren einleiten, dem AG aufzugeben, zukünftig ...bla bla bla ..... mit Androhung von Ordnungsgeld bei erneutem Verstoß )
Erstellt am 09.11.2012 um 15:52 Uhr von gironimo
ja - da scheint nur der Rechtsweg zu helfen.
Ihr könnt das auch nicht schleifen lassen. Ihr habt einen gesetzlichen Auftrag und die Wähler erwarten, dass der BR diesen Aufgaben nachkommt.
Erstellt am 11.11.2012 um 10:14 Uhr von Lotte
Hallo brberlin,
ergänzend zu allen anderen: Schau mal in § 23 (3) BetrVG.
Das ist Eure rechtliche Handhabe.
LG Lotte
Erstellt am 13.11.2012 um 08:37 Uhr von brberlin
Guten Morgen zusammen,
wir haben nun dem AG eine Art Ermahnung geschrieben. Dabei haben wir darauf hingewiesen, dass wir sonst nach §23 (3) handeln können und wollen.
Vielen Dank für die schnellen Feedbacks.