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Anhörung verspätet

B
BRBerlin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir bekommen oft unvollständige Anhörungen (z.B. das Projekt, in dem der AN arbeitet, fehlt) oder gar verspätet.

Aktuell kam eine Anhörung rein, die 5 Wochen nach der Versetzung eines Kollegen erfolgte. In der Anhörung selbst wurde auf den §100 betrvg hingewiesen. Wir haben den AG schon des öfteren mündlich darauf hingewiesen, dass er nicht al "Allheilmittel" den §100 betrvg nutzen kann. Und nun kommt über nen Monat nach Versetzung die Anhörung! Kann man hier eine Ermahnung zuteilen?

1.03105

Community-Antworten (5)

B
BRMetall

09.11.2012 um 14:18 Uhr

Ja und rechtliche Schritte androhen oder gleich nach Beschlusszum Anwalt und den AG via Anwalt anschreiben lassen. Dass letztere zeigt dem AG wohl eher, dass er sich große Probleme einhandelt.

Auch einmal vom Anwalt beraten lassen oder ggf sogar gleich einmal mit einer Einstweiligen Verfügung die Beschäftigung auf dem neuen Arbeitsplatz bis zum Abschluss der MB untersagen lassen.

Vor allem aber solltet ihr ganz dringend, also sofort auch Schulung, denn hier besteht ganz dringender Bedarf!

Letztlich sich einmal sofort mit den §§ 100 und 101 befassen, also die Kommentierung die Urteile dazu im Web lesen.

W
Watschenbaum

09.11.2012 um 15:52 Uhr

Anwalt anrufen, Problem schildern ......und die Sache läuft

(arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren einleiten, dem AG aufzugeben, zukünftig ...bla bla bla ..... mit Androhung von Ordnungsgeld bei erneutem Verstoß )

G
gironimo

09.11.2012 um 16:52 Uhr

ja - da scheint nur der Rechtsweg zu helfen.

Ihr könnt das auch nicht schleifen lassen. Ihr habt einen gesetzlichen Auftrag und die Wähler erwarten, dass der BR diesen Aufgaben nachkommt.

L
Lotte

11.11.2012 um 11:14 Uhr

Hallo brberlin, ergänzend zu allen anderen: Schau mal in § 23 (3) BetrVG. Das ist Eure rechtliche Handhabe. LG Lotte

B
BRBerlin

13.11.2012 um 09:37 Uhr

Guten Morgen zusammen,

wir haben nun dem AG eine Art Ermahnung geschrieben. Dabei haben wir darauf hingewiesen, dass wir sonst nach §23 (3) handeln können und wollen.

Vielen Dank für die schnellen Feedbacks.

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