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Befristete Einstellung

N
Nordisca
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Unternehmen 122 MA, laufen in einer Abt. zwei Zeitverträge aus 31.12.2012 ,die noch nicht verlängert und auch fraglich sind.Die GL will sich dazu noch nicht äußern. in dieser Abt. arbeitet aber auch ein zeitarbeitnehmer. Können wir darauf drängen die Befristung zu verlängern und den zeitler gehen zu lassen ?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

09.11.2012 um 10:14 Uhr

Das solltet Ihr unbedingt tun. Mit guten Argumenten kann man viel bewegen.

Rechtlich durchsetzen geht in der Konstellation allerdings nicht. Der BR kommt erst dann so richtig ins Spiel, wenn Stellen ausgeschrieben werden und diese neu zu besetzen sind.

K
Kulum

09.11.2012 um 11:07 Uhr

Und nicht mal in der von gironimo beschriebenen Konstellation hättet ihr ein echtes Druckmittel den ausgeschriebenen Arbeitplatz jemandem mit befr. AV zukommen zu lassen. Die Macht einen Wunschkandidaten auf einen bestimmten oder auch nur auf irgendeinen Arbeitsplatz zu bekommen hat der BR nunmal nicht.

R
rkoch

09.11.2012 um 11:12 Uhr

Naja, im Falle einer geplanten Festeinstellung hat man mit §99 schon ein gewisses Druckmittel. Aber, natürlich, kann man den AG damit nicht dazu zwingen, den befristeten AN einzustellen. Er kann gerne den Posten so lange unbesetzt lassen, bis der befristete Vertrag ausgelaufen ist. Sofern er sich das erlauben kann, geht das durchaus. Und mit einem derartigen offenen Verfahren hat der BR durchaus auch einen Grund, Mehrarbeit in dem betroffenen Bereich zu verweigern.

M
Mainpower

09.11.2012 um 18:49 Uhr

Hallo, woraus erseht Ihr dass eine Festeinstellung geplant ist?? Steht nichts davon in der Frage. Habt Ihr eine Glaskugel??

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