Erstellt am 09.11.2012 um 09:14 Uhr von gironimo
Das solltet Ihr unbedingt tun. Mit guten Argumenten kann man viel bewegen.
Rechtlich durchsetzen geht in der Konstellation allerdings nicht.
Der BR kommt erst dann so richtig ins Spiel, wenn Stellen ausgeschrieben werden und diese neu zu besetzen sind.
Erstellt am 09.11.2012 um 10:07 Uhr von Kulum
Und nicht mal in der von gironimo beschriebenen Konstellation hättet ihr ein echtes Druckmittel den ausgeschriebenen Arbeitplatz jemandem mit befr. AV zukommen zu lassen. Die Macht einen Wunschkandidaten auf einen bestimmten oder auch nur auf irgendeinen Arbeitsplatz zu bekommen hat der BR nunmal nicht.
Erstellt am 09.11.2012 um 10:12 Uhr von rkoch
Naja, im Falle einer geplanten Festeinstellung hat man mit §99 schon ein gewisses Druckmittel. Aber, natürlich, kann man den AG damit nicht dazu zwingen, den befristeten AN einzustellen. Er kann gerne den Posten so lange unbesetzt lassen, bis der befristete Vertrag ausgelaufen ist. Sofern er sich das erlauben kann, geht das durchaus. Und mit einem derartigen offenen Verfahren hat der BR durchaus auch einen Grund, Mehrarbeit in dem betroffenen Bereich zu verweigern.
Erstellt am 09.11.2012 um 17:49 Uhr von mainpower
Hallo,
woraus erseht Ihr dass eine Festeinstellung geplant ist?? Steht nichts davon in der Frage. Habt Ihr eine Glaskugel??