Übernahme JAV-Ersatzmitglied
Hallo Leute,
durch Zufall bin ich auf die Seite aufmerksam geworden und hoffe ihr könnt mir vielleicht ein paar hilfreiche Tipps geben. Nun erstmal zum Problem. Wir haben zwei Lehrlinge die dieses Jahr auslernen. Eine davon lernt mit Juli aus und die Andere Ende September (JAV-Ersatzmitglied). Für die Erste, welche im Juli auslernt wurde eine befristete Stelle bis Ende dieses Jahres (wir kämpfen um Verlängerung) gefunden. Die geringe Befristung wurde dadurch erklärt, dass derzeit keine weiteren Stellen vorhanden sind. Keine zwei Wochen später bekamen wir eine befristete Einstellung (kein Azubi von uns!!!) bis Mitte 2008 auf den Tisch. Sie ist derzeit für den Mutterschutz einer Kollegin eingestellt und soll sie jetzt für die Elternzeit vertreten. Man muss dazu sagen, dass hier wieder mal ein Verwandtschaftsgrad eine große Rolle spielt (Cousine einer anderen MA). Wenn wir dieser Befristung zustimmen, wird es so sein, dass das JAV-Ersatzmitglied keine Arbeitsstelle Ende September angeboten bekommt, da diesmal wirklich alles belegt ist.
So nun meine Fragen:
Kann ich als JAV-Vorsitzende etwas gegen die lange Befristung einer Außenstehenden etwas unternehmen (unser Personalrat steht hinter uns und will zumindest erstmal ablehnen, da er eine Benachteiligung der auslernenden Azubis sieht)?? Wir haben eine Dienstvereinbarung in der Übernahme von Azubis eindeutig geregelt sind, welche jetzt aber offensichtlich nicht zählt.
Im SächsPersVG - Basiskommentar habe ich im § 9 - Weiterbeschäftigung Auszubildender - einen wichtigen Kommentar gelesen. --> Zitat :"Betriebliche Gründe können einem Arbeitsverhältnisanspruch nur ausnahmsweise entgegenstehen. ...... Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, einen frei werdenden Arbeitsplatz freizuhalten bzw. - unter Zugrundelegung des § 5 Abs. 1 S. 2 BBiG - für diesen Arbeitsplatz nur eine befristete Einstellung durch andere Person vorzunehmen. Soweit die Besetzung einer freien Stelle missbräuchlich kurzfristig und ohne betriebliche Notwendigkeit erfolgte, ist diese Stelle zu Gunsten des Auszubildenden frei zu kündigen". Können wir uns darauf berufen und nur eine Befristung bis zum Auslernen des Lehrlings mit dem Personalrat durchsetzen??
Ich danke schonmal für eure Unterstützung.
LG Monique
Community-Antworten (2)
19.06.2006 um 19:12 Uhr
Was ich nicht so ganz verstehe, die Einstellung der elternzeitbefristeten würde doch der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen, oder ?
20.06.2006 um 09:27 Uhr
Ja da hast du Recht. Das Problem ist nur, wenn wir diese ablehnen, wird es so sein dass sich unsere Personalabteilung auf die Hinterbeine stellt und die offene Stelle einfach garnicht besetzen. Das Spiel hatten wir schon ein paar Mal. Deswegen frage ich ja ob man sich bei der Stelle einfach auf eine Azubine berufen kann, welche erst Ende September auslernt, wenn der BR ablehnt. Ich habe nächste Woche einen Termin bei der Leitung und da möchte ich Argumente anbringen die für die Einstellung des Lehrlings sprechen. Wollte mich deswegen vorher informieren ob ich mich auf diesen Paragrafen stützen kann.
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