Erstellt am 09.11.2012 um 08:16 Uhr von Watschenbaum
die Freistellung endet dann, wenn man - dauerhaft - unter 200 AN fällt,
wobei nichts entgegensteht, mit dem AG anderweitige Vereinbarungen zu treffen oder sich so oft freizustellen, wie es die BR-Arbeit eben erfordert
die Größe des Gremiums bleibt bestehen bis zu einer Neuwahl
die evtl. auch schon aufgrund der Stichtagsregelung des § 13 BetrVG früher sein müsste als geplant (" mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist")
Erstellt am 09.11.2012 um 10:08 Uhr von rkoch
> die evtl. auch schon aufgrund der Stichtagsregelung des § 13 BetrVG früher sein müsste als geplant
Nur zur Erinnerung: Das wäre nur relevant, wenn dieser Stichtag noch VOR Euch liegen würde. Und das geht wieder nur noch, wenn ihr zuletzt außerhalb des Regelzeitraums (innerhalb der letzten zwei Jahre) gewählt hättet. Ansonsten war dieser Stichtag spätestens am 31. Mai diesen Jahres. Danach liegende Änderungen sind nicht mehr relevant.
Insofern können wir das vermutlich ignorieren.....
BTW: Bei einem derartigen Personalabbau solltet ihr IMHO im Moment wichtigere Probleme haben.... Die Schließung von Filialen mit rund 40% der Mitarbeiter ist auf jeden Fall eine Betriebsänderung nach §111 Nr. 1 bzw. nach §112a BetrVG, selbst wenn diese "Zug um Zug" geschlossen werden. Insofern, nicht warten bis sich die Pläne konkretisieren, sondern Tätig werden.
Durch die viele Arbeit in dem Zusammenhang, wird Deine Freistellung faktisch wohl noch einige Zeit fortbestehen, selbst wenn die nach §38 BetrVG endet. Dann läuft das halt nach §37 BetrVG.